INSIKA-Taxameter bleiben bis Ende 2027 erlaubt

Ehrlich arbeitende Betriebe, die bereits Taxameter oder Wegstreckenzähler mit INSIKA eingesetzt haben, sollen eine längere Übergangsfrist bekommen. Bild: Dietmar Fund
Ehrlich arbeitende Betriebe, die bereits Taxameter oder Wegstreckenzähler mit INSIKA eingesetzt haben, sollen eine längere Übergangsfrist bekommen. Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)

Taxiunternehmer, die bereits ein INSIKA-Taxameter haben, sollen eine längere Gnadenfrist für den Umstieg auf die künftige „technische Sicherheitseinrichtung“ bekommen. Das sieht der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für eine Änderung der erst im Sommer 2021 verabschiedeten Novelle der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vor.

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Seite 5 | Rubrik Taxi-News
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