Die am 25. Mai 2018 anstehende Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in deutsches Recht ist für Taxi- und Mietwagenunternehmer kein Grund zur Panik. Sie berechtigt aber auch nicht zu der Hoffnung, dass die Neuregelung am mobilen Gewerbe vorübergeht. Betroffen ist wegen des Umgangs mit sensiblen persönlichen Daten nämlich schon jeder alleinfahrende Taxiunternehmer. Das erklärte der Hannoveraner Jurist Karsten Mai am 19. April 2018 bei einer Informationsveranstaltung der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) in Osnabrück.
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