Normalerweise gilt im Verkehrsrecht der Grundsatz, dass ein Auffahrender immer Schuld an dem Unfall hat. Davon kann aber in Einzelfällen wie etwa beim plötzlichen Bremsen trotz Grün zeigender Ampel abgewichen werden, auch wenn der Auffahrende den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Aktenzeichen 13 S 69/19), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein hinweist.
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