Taxifahrten zur Arbeit darf man nur begrenzt von der Steuer absetzen

In dem Urteil ging es nur um tägliche Fahrten mit dem Taxi zur Arbeitsstätte und nicht etwa um Dienstreisen. Bild: Dietmar Fund
In dem Urteil ging es nur um tägliche Fahrten mit dem Taxi zur Arbeitsstätte und nicht etwa um Dienstreisen. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Anders als bei sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Bahnen kann ein Arbeitnehmer für die tägliche Fahrt zur Arbeit Taxikosten nur in Höhe der Entfernungspauschale von 0,30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof mit einem Urteil vom 9. Juni 2022 entschieden, das erst am 3. November 2022 publik gemacht worden ist.

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Seite 25 bis 0 | Rubrik Recht & Steuern
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