Anders als bei sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Bahnen kann ein Arbeitnehmer für die tägliche Fahrt zur Arbeit Taxikosten nur in Höhe der Entfernungspauschale von 0,30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof mit einem Urteil vom 9. Juni 2022 entschieden, das erst am 3. November 2022 publik gemacht worden ist.
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