Volkswagen-Skandal: Abgas-Update geht vor Entschädigung
Ein Käufer eines Fahrzeugs einer Konzernmarke von Volkswagen hat keinen Anspruch auf die Lieferung eines Neufahrzeugs, wenn er sich weigert, das angebotene Software-Update aufspielen zu lassen. Er muss seinem Händler zunächst die Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Erst wenn der zweite Versuch zu einer solchen Nachbesserung gescheitert ist, kann er vom Vertrag zurücktreten und die Rücknahme gegen Zahlung des Neupreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Das erklärte das Landgericht Dresden.
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