Unternehmer müssen Trinkgelder versteuern

Trinkgelder als Einnahmequelle spielen oft auch bei Betriebsprüfungen eine Rolle. Worauf Unternehmer achten sollten.

Symbolbild | Bild: K.-U. Häßler
Symbolbild | Bild: K.-U. Häßler
Dietmar Fund
Betriebsprüfungen

Trinkgelder spielen gerade auch im Taxigewerbe eine wichtige Rolle. Allerdings besteht bei Vielen eine gewisse Unsicherheit, wie Trinkgelder steuerlich zu behandeln sind und wie man in der Praxis damit umgeht. Dazu muss man sich bewusst machen, dass der Bereich der Trinkgelder auch im Fokus einer Betriebsprüfung stehen kann. Daher sollten Taxi- und Mietwagenunternehmer über die steuerliche Behandlung von Trinkgeldern Bescheid wissen. Teil 1 der Beitragsreihe beschäftigt sich mit der steuerlichen Behandlung von Trinkgeldern „auf der Einnahmenseite“, während in Teil 2 auf die Trinkgelder als Ausgabe eingegangen wird.

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Artikel Unternehmer müssen Trinkgelder versteuern
Seite 25 | Rubrik Recht & Steuern
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