Der Blick muss sich nach vorne richten
Die Kassenbonpflicht gilt nur für Kassen. Da Taxameter und Wegstreckenzähler laut Kassensicherungsverordnung nicht zu den Kassen zählen, gibt es im Taxi keine Belegpflicht. Das sagte Edo Diekmann vom Landesamt für Steuern Niedersachsen am 29. Februar 2020 beim Treffen der Taxi-Erfa-Gruppe in Oldenburg. Er war zu Gast im Dienstleistungs-Zentrum Oldenburg (dzo), wo dieses Mal 15 Mehrwagenunternehmer und zwei Unternehmerinnen aus ganz Deutschland tagten. Ihre Gastgeber waren Wojciech Plader, Inhaber der Taxizentrale Acht-Elf-Elf, und sein Prokurist Remmer Witte.
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