Thema des Monats

Die Elektronik wird Element der Hauptuntersuchung

Thema des Monats Dezember 2008

Elektronik-TÜV und Gesundheitsförderung für Arbeitnehmer. Das sind nur zwei von einigen Neuerungen, die auf Taxi- und Mietwagenunternehmer Kraft Gesetz 2009 zukommen. taxi heute fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.
Neben Licht, Reifen, Auspuff, Bremsen und Rost werden TÜV, DEKRA, GTÜ und Co. bei der Hauptuntersuchung künftig auch die Elektronik überprüfen. So jedenfalls ist es angekündigt. Betroffen sind alle Fahrzeuge, die nach dem 1. April 2006 neu zugelassen wurden. Damit wird dem wachsenden Elektronikanteil moderner Autos Tribut gezollt.

Allzu groß sind die Veränderungen bei der Kontrolle für den Autohalter jedoch nicht. Die ´neue HU´ beschränkt sich zunächst auf eine Sichtung der elektronischen Helferlein. Mithilfe der Fahrgestellnummer und den Angaben der Automobilhersteller prüfen die Sachverständigen laut TÜV Rheinland, ob die Technik auch wirklich vorhanden ist. Die gefundene Technik-Unterstützung wird dann auf ihre Funktion überprüft. So wird beim Airbag beispielsweise auf sichtbare Schäden oder mögliche Behinderungen bei der Entfaltung geachtet. Außerdem wird die Funktion der Kontrollleuchten aller Geräte gecheckt. Zusatzkosten entstehen für den Fahrzeughalter keine.

Bis zu 500 Euro steuerfrei

Noch im laufenden Jahr kann jeder Unternehmer für jeden seiner Fahrer, Disponenten oder Büroangestellten steuer- und sozialabgabenfrei bis zu 500 Euro für gesundheitsfördernde Maßnahmen ausgeben - sie sind kein ´geldwerter Vorteil´. Entscheidend ist zunächst, dass der Fahrer die Leistung zusätzlich erhält, also nicht etwa als Teil seiner regulären Entlohnung. Möglich macht das alles das Jahressteuergesetz 2009. Das tritt zwar erst zum 1. Januar in Kraft, doch die neuen Bestimmungen gelten dann rückwirkend auch für 2008. Die Regelung gilt als sicher und soll am 19. Dezember vom Bundesrat verabschiedet werden. Die Teilnahme an einer Rückenschule ist als Gesundheitsförderung dann ebenso steuer- und sozialabgabenfrei wie Ernährungsberatung, Bewegungstraining, Programme zur Stressbewältigung und Entspannung, Suchtprävention, Rauchentwöhnung und vieles mehr. Unter die Steuerbefreiung fallen jedenfalls alle Leistungen, die im ´Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen´ genannt sind. Letzterer ist bei den Krankenkassen erhältlich.

Gesundheitsreform: Änderungen auch für Selbstständige

Die wohl bekannteste Änderung durch den Gesundheitsfonds, der am 1.1.2009 in Kraft tritt, ist, dass es zum ersten Mal in der Geschichte für die gesetzliche Krankenversicherung einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent gibt – in den allermeisten Fällen steigt damit auch der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Mehr zu dieser Gesundheits-Flatrate und ihren Auswirkungen für Unternehmer können Sie in der Dezember-Ausgabe der taxi heute nachlesen.

Weit weniger bekannt ist aber, dass auch Selbstständige bei ihrer Krankenversicherung teils gravierende Änderungen erwarten. So fällt für Unternehmer, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, zum Ende des Jahres das Krankengeld weg! Sie bezahlen dann ohne Krankengeld 14,9 Prozent. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten für die Selbstständigen dann zwar Wahltarife an, wo das Krankengeld wieder mit eingeschlossen werden kann. Dies ist aber mit einem erheblichen Nachteil verbunden: Um über einen solchen Wahltarif im Ernstfall wieder Anspruch auf Krankengeld zu bekommen, müssen sich Unternehmer für volle drei Jahre an ihre Krankenkasse binden!
Auch für privat Versicherte gibt es ab Januar Neues: Unternehmer, die ihre private Krankenversicherung vor dem 1.1.2009 abgeschlossen haben, können bei einer Kündigung im ersten Halbjahr 2009 und einem Wechsel in den Basistarif eines anderen PKV-Unternehmens einen Teil der Alterungsrückstellung, den so genannten ´Übertragungswert´ im Rahmen des Basistarifs mitnehmen. Dies war bisher nicht möglich.

Ein Viertel für den Staat

So mancher Unternehmer, der etwas Geld auf der hohen Kante hat, könnte ab dem kommenden Jahr auch von der Abgeltungssteuer betroffen sein. Durch sie werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne ab dem 1. Januar einheitlich mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag besteuert. Die Banken führen die Abgeltungsteuer automatisch ans Finanzamt ab. Bei Kirchenmitgliedern kommt noch die Kirchensteuer hinzu. Betroffen von der Abgabe sind grundsätzlich alle Sparer und Anleger. Doch es gibt Ausnahmen. Wer den Sparerfreibetrag nicht überschreitet, muss keine Abgeltungssteuer zahlen. Die Grenze liegt für Alleinstehende bei 801 Euro und für Ehepaare bei 1.602 Euro im Jahr. Auch Geringverdiener müssen nicht um ihre letzten Euros fürchten: Wer als Lediger nicht mehr als 7.664 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen hat (Ehepaare: 15.328 Euro), den lässt der Fiskus in Ruhe.

Bußgeld-Neuerungen

Aller Voraussicht nach wird zum 1.1.2009 auch der neue Bußgeldkatalog eingeführt. Der zielt nun stärker auf die Bekämpfung der Hauptunfallursachen ab. Während also Bagatelldelikte wie zum Beispiel Falschparken mit den gleichen Bußgeldern geahndet werden wie bisher, wird es für Raser, Rotlichtsünder und Autobahndrängler künftig deutlich teurer. Wer in der Stadt ab 41 km/h zu schnell ist, zahlt ab dem nächsten Jahr 200 Euro statt 125 Euro. Genauso teuer ist das Überfahren einer Ampel, wenn diese seit mehr als einer Sekunde Rotlicht zeigt. Unangepasste Geschwindigkeit kostet mit 100 statt 50 Euro gleich doppelt so viel wie bisher. Dichtes Auffahren kostet je nach Schwere 70 bis 400 Euro statt bisher 40 bis 250 Euro.

40 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg kassiert weiterhin derjenige, der in Umweltzonen ohne ´Pickerl´ erwischt wird. Neben Berlin, Dortmund, Hannover, Ilsfeld, Köln, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Pleidelsheim, Regensburg, Schwäbisch Gmünd, Stuttgart, Tübingen, Augsburg, Bochum, Bottrop, Duisburg, Essen, Frankfurt am Main, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr, München, Oberhausen und Recklinghausen wird dies ab dem 1.Januar auch in Bremen, Heilbronn, Herrenberg, Karlsruhe, Neu-Ulm, Ulm und Wuppertal der Fall sein.

(sk)