Züricher Taxi-Unsinn: Jetzt meldet sich das Europa-Parlament
In etwas mehr als vier Wochen soll eine Regelung eingeführt werden, wonach Taxis aus Österreich und Deutschland nur noch an 90 Tagen pro Jahr Fahrgäste an den Flughafen Zürich bringen und von dort auf Bestellung abholen dürfen. Nach diesen 90 Tagen bleibt das Bringen erlaubt, nicht jedoch das Abholen.
Die Schweiz begründet die Zufahrtsbeschränkung mit zwei mehr als 50 Jahre alten bilateralen Abkommen mit Deutschland und Österreich. Darin wird Taxifahrern aus beiden Nachbarländern die grenzüberschreitende, gewerbsmäßige Abholung von Fahrgästen am Züricher Flughafen untersagt (wir berichteten). Allerdings wurde das Verbot jahrzehntelang nicht beachtet, da die Abkommen in Vergessenheit geraten waren. Erst 2010 wurde man in der Schweiz wieder daran erinnert und hat nach langen Diskussionen im Juli 2011 die eingangs erwähnte 90-Tage-Einschränkung beschlossen.
Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP, der Verband des Verkehrsgewerbes Südbaden sowie die österreichischen Fachverbände für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw in den Wirtschaftskammern Österreich und Vorarlberg waren gegen das „Hausverbot“ Sturm gelaufen und hatten im September 2011 eine gemeinsame Resolution verfasst, in der sie einen Stopp des Beschlusses forderten (wir berichteten).
Genutzt haben die Apelle nichts, zum 1. Juli soll die Neuregelung in Kraft treten – sofern sie nicht noch vom EU-Parlament gestoppt wird. Das hat sich in den Streit eingeschaltet und die Beschränkungen für Taxis am Flughafen Zürich kritisiert. Eine Kommission soll nun prüfen, ob die Einschränkung für österreichische und deutsche Fahrer mit dem Abkommen über den freien Personenverkehr vereinbar ist. Ausgang offen …
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