Dresdens Taxis leuchten

Der Außenwerbespezialist TAXi-AD hat zum 1. April 50 Taxis mit Dachträgern ausgerüstet, deren Werbebotschaft in den Abend- und Nachtstunden hell erleuchtet ist.
Redaktion (allg.)

Beleuchtete Dachwerbung ist nach § 49a I StVZO grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahmegenehmigung der Landesdirektion Dresden gemäß 70 I StVZO macht sie nun aber möglich und ermöglicht eine zweijährige Testphase, die durch die TU Karlsruhe wissenschaftlich begleitet wird.

"Der Freistaat Sachsen nutzt seinen Spielraum aus und startet jetzt das Modellprojekt in Dresden. Beleuchtete Werbedisplays kennen wir aus vielen Städten der Welt. Dass das in Deutschland bislang verboten ist, halte ich nicht für gerechtfertigt. Manchmal ist weniger eben mehr - besonders wenn es um Vorschriften geht.", sagte Sven Morlok (48), Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, der die Ausnahmegenehmigung zur Anbringung beleuchteter Dachwerbeträger auf Taxis ermöglichte.

Für TAXi-AD sei diese deutsche Überregulierung nach Aussage des Geschäftsführers Falk Röbbelen wirtschaftlich belastend und mühselig. Was in Deutschland noch aufwändig über Ausnahmegenehmigungen (de-)reguliert werden muss, sei in anderen Ländern Europas ganz normal. In Portugal, Spanien, Bulgarien, Polen oder Island würden Taxis seit Jahren mit beleuchteten Dachwerbedisplays von TAXi-AD fahren. Auch in diversen Ländern Afrikas und Kanada wären dafür keine kostspieligen Antragsstellungen notwendig.

Falk Röbbelen (40), Geschäftsführender Gesellschafter der TAXi-AD GmbH, ist deshalb von der politischen Kultur Dresdens beeindruckt: "Sachsen ist innovativ und dynamisch. Wir sind begeistert, im Freistaat Sachsen mit dem Landtagsabgeordneten Lars Rohwer (CDU) und dem Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) parteiübergreifend den politischen Mut gefunden zu haben, um den Weg durch den deutschen Regelungsdschungel zu finden."

Bisher ist die Dachwerbung auf Taxis nur mit Ausnahmegenehmigungen von § 26 II der BOKraft möglich, sie wurden aufgrund der Regelungen der StVZO jedoch bisher nur unbeleuchtet erteilt.

(sk)
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