Wer Busspur unberechtigt nutzt, zahlt mit
Wer eine Busspur unberechtigt nutzt und dabei mit einem entgegenkommenden Linksabbieger zusammenstößt, muss ein Drittel des Schadens selbst tragen. Das entschied das Kammergericht Berlin in einem Urteil mit dem Aktenzeichen 29 U 1/15, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein hinweist.
In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer im stockenden Verkehr weiter vorn eine Parklücke bemerkt und wollte sie auf der Busspur anfahren, die er eigentlich nicht hätte benutzen dürfen. Dabei kollidierte er mit einem Linksabbieger, der auf ein Grundstück fahren wollte. Das Gericht sprach zwar dem Linksabbieger den größten Teil der Haftung zu, weil er gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen habe. Da der andere Autofahrer die Busspur aber nicht hätte nutzen dürfen, sei eine Mithaftung zu einem Drittel gerechtfertigt.
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