Teilschuld oder alleinige Schuld?

Ein Unfall ist für den Fahrer eines Fahrzeugs immer eine schlimme Sache, vor allem wenn er sich ein Teil- oder Komplettverschulden anrechnen lassen muss.
 Bild: ADAC/Stefanie Aumiller
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Redaktion (allg.)
Erhöhte Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr gegenüber Kindern

Umso mehr gilt dies aber, wenn ein oder gar mehrere Kinder, ältere und/oder hilfsbedürftige Opfer bei dem Geschehen sind und körperlich zu Schaden kommen. Wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der schwächeren Verkehrsteilnehmer gibt es mit dem § 3 Abs. 2a auch eine spezielle Vorschrift in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

„Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“

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Artikel Teilschuld oder alleinige Schuld?
Seite 18 bis 19 | Rubrik Recht & Steuern
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