Pedelec-Fahrer darf nicht unvermittelt die Fahrbahn queren

Wenn ein Pedelec-Fahrer blindlings vom Radweg zum Linksabbiegen über die Fahrbahn fährt, muss er bei einer Kollision alleine haften.

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Das hätte selbst einem aufmerksamen Taxifahrer passieren können: Ein 80 Jahre alter Pedelec-Fahrer war auf einem Radweg gefahren, der durch eine durchgehende Linie von der Fahrbahn abgegrenzt war. Vor einer Kreuzung hatte er zum Linksabbiegen unvermittelt die Fahrbahn gequert. Er kollidierte mit einem Auto, stürzte und verlangte wegen Prellungen und Brüchen im Bereich des Beckens 20.000 Euro Schmerzensgeld und 500 Euro Schadenersatz für sein beschädigtes Gefährt.

Das Oberlandesgericht Hamm indessen entschied in dem Fall mit dem Aktenzeichen 9 U 125/15 ganz anders. Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet, sprach das Gericht dem Radfahrer ein erhebliches Eigenverschulden zu. Er habe seine Absicht, abzubiegen, weder rechtzeitig angekündigt noch auf den von hinten herannahenden Verkehr geachtet. Deshalb handle es sich um ein grobes Fehlverhalten, hinter dem die Betriebsgefahr des mit ihm zusammengestoßenen Autos zurücktrete.
 

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