Tesla-Taxi wird vier Typklassen höher eingestuft

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat die neuen Typklassen-Einstufungen veröffentlicht. Zu den Verlierern gehört das Elektrotaxi Tesla Model S.

Das seit 2015 gebaute Tesla Model S, das äußerlich kaum eine Modellpflege erhalten hat, wird in der Haftpflicht um vier Typklassen schlechter eingestuft. (Foto: Dietmar Fund)
Das seit 2015 gebaute Tesla Model S, das äußerlich kaum eine Modellpflege erhalten hat, wird in der Haftpflicht um vier Typklassen schlechter eingestuft. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Schlechte Botschaft für Taxi- und Mietwagenunternehmer, die das Elektrofahrzeug Tesla Model S in der seit 2015 gebauten Form einsetzen: Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurde dieses Modell bei der Haftpflichtversicherung um vier Typklassen schlechter eingestuft. Bei der Haftpflicht ist die neue Typklasse für alle Motorisierungen und Antriebe jetzt die 23, für die Vollkasko die 31 und für die Teilkasko die 27. Wenn die Versicherer dieser Empfehlung folgen, könnte die Haftpflichtversicherung für dieses Modell also deutlich teurer werden.

Eine Höherstufung um gleich vier Typklassen ist allerdings eher die Ausnahme. So bleibt es bei der Haftpflichtversicherung bei fast drei Viertel der Fahrzeuge bei der Typklasse des Vorjahres. Rund 4,6 Millionen Autofahrer profitierten von einer besseren Einstufung, während für über 6,1 Millionen Autofahrer künftig höhere Einstufungen gelten würden, schreibt der GDV. Neben vielen Oberklassemodellen würden auch viele SUV recht hoch eingestuft.

Der Verband wertet alljährlich die Schadenbilanzen aller in Deutschland zugelassenen Automodelle aus. Momentan sind 31.000 Modelle in der Typklassenstatistik erfasst. Deren Schadenbilanzen der Jahre 2017 bis 2019 sind in die neue Berechnung eingeflossen.

Für die Kfz-Haftpflicht gibt es 16 Typklassen zwischen 10 und 25. Bei der Vollkasko führt der GDV 25 Typklassen zwischen 10 und 34 auf. Bei der Teilkasko unterscheidet er 24 Typklassen zwischen 10 und 33.

Für die Versicherer ist die Typklassen-Einstufung unverbindlich. Wenn ein Versicherer eine Veränderung in seinem Tarif berücksichtigen wolle, tue er dies in der Regel zur Hauptfälligkeit zum Jahreswechsel, im Falle der neuen Typklassen also zum 1. Januar 2021, schreibt der GDV.

Interessierte Taxi- und Mietwagenunternehmer können die Typklassen ihrer Fahrzeuge auf der Internetseite typklasse.de nachschlagen. Leider ist dort kein Vergleich der neuen mit den bisher empfohlenen Typklassen möglich.

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