Baustellen: Wenn es zu eng wird droht die Haftung

Das Goslar-Institut weist darauf hin, dass das Fahren mit einem zu breiten Auto auf der verengten linken Spur einer Autobahnbaustelle auch Ärger mit der Versicherung nach sich ziehen kann.

Vorsicht: Großraumtaxis auf Transporter-Basis sind mit den Spiegeln in der Regel breiter als die oft nur zulässigen zwei Meter. (Foto: Dietmar Fund)
Vorsicht: Großraumtaxis auf Transporter-Basis sind mit den Spiegeln in der Regel breiter als die oft nur zulässigen zwei Meter. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Wer auf der verengten linken Spur einer Autobahnbaustelle mit einem breiteren Auto fährt, als dort zulässig ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld von 20 Euro. Vielmehr droht ihm im Falle einer Kollision Ärger mit der eigenen Versicherung und der des Unfallgegners. Darauf weist das Goslar-Institut hin, das dem Versicherer HUK Coburg nahesteht.

Laut dem Institut kann der Kaskoschutz des eigenen Autos in einem solchen Fall eingeschränkt werden. Außerdem könne die gegnerische Versicherung wegen einer Mitschuld ihren Schadenersatz einschränken.

Die Versicherungs-Experten raten deshalb dazu, das eigene Fahrzeug selbst zu vermessen. In der Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein genannt, steht nämlich nur die Außenbreite des Fahrzeugs ohne die Außenspiegel, die bei größeren Fahrzeugen beträchtliche Ausmaße erreichen können. Meist sind verengte Spuren auf zwei Meter Breite beschränkt, die durch Verkehrszeichen angezeigt werden.

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