TÜV: Verkehrsmedizinische Begutachtung soll effizienter werden

Der TÜV-Verband fordert Vereinfachungen, um die Erstellung der verkehrsmedizinischen Gutachten zu beschleunigen. Das bisherige Prozedere sei oft eine Tortur für die Betroffenen und gefährde die Verkehrssicherheit.

Qualifiziertes ärztliches Personal der Begutachtungsstellen für Fahreignung könnten das bestehende System entlasten und für eine schnellere Begutachtung sorgen, meint der TÜV-Verband im Vorfeld des Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar. (Symbolbild: Pixabay)
Qualifiziertes ärztliches Personal der Begutachtungsstellen für Fahreignung könnten das bestehende System entlasten und für eine schnellere Begutachtung sorgen, meint der TÜV-Verband im Vorfeld des Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar. (Symbolbild: Pixabay)
Redaktion (allg.)
(erschienen bei Transport von Anna Barbara Brüggmann)

Die Fahrerlaubnisbehörde kann beispielsweise bei stark eingeschränktes Seh- oder Hörvermögen, Epilepsie, psychischen Störungen oder anderen Krankheiten ein ärztliches Gutachten als unabhängigen Nachweis der Fahreignung einfordern. Damit soll überprüft werden, ob die Fähigkeit beeinträchtigt ist, ein Fahrzeug sicher zu führen.

Dem TÜV-Verband zufolge dürfen die Begutachtungen aktuell bei bestimmten Erkrankungen nur bei Fachärzten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation durchgeführt werden. Aus Sicht des Verbands ist diese Einschränkung weder sinnvoll noch notwendig und auch aus dem europäischen Recht nicht ableitbar.

Diese Beschränkung auf eine geringe Anzahl an zugelassenen Fachärzten führe jedoch zu langen Wartezeiten sowie zu großen Schwankungen bei der verkehrsmedizinischen Bewertung- und häufig zu Mehrfachbegutachtungen.

Besonders belaste dies Betroffene, bei denen mehrere Erkrankungen von verschiedenen Fachärzten abgeklärt werden müssen – nicht nur zeitlich, sondern auch in finanzieller Hinsicht.

"Das Verfahren für die verkehrsmedizinische Begutachtung der Fahreignung muss effizienter und weniger zeitaufwendig werden", so Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband, und ergänzt: „Die bestehenden Vorgaben für die Begutachtungsverfahren sind in der Praxis für die Betroffenen oft eine Tortur."

Verzögerung erhöht Risiken für Verkehrssicherheit

Darüber hinaus dauert es laut TÜV aufgrund der geringen Dichte an Fachärztinnen und -Ärzten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation in vielen Fällen mehrere Monate, bis eine Begutachtung erfolgt. Dies bedeute aber, dass während der Wartezeit körperlich und geistig beeinträchtigte Personen weiterhin am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen dürften.

"Es muss den Betroffenen möglich gemacht werden, sich schnellstmöglich einer Fahreignungsuntersuchung zu unterziehen", fordert Goebelt. "Die lange Wartezeit auf einen Facharzttermin stellt sowohl für den Betroffenen selbst als auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer ein nicht vertretbares Risiko für die Verkehrssicherheit dar."

Nach Aussage von Goebelt sollte bei Zweifeln an der Fahreignung möglichst schnell ein entsprechendes ärztliches Gutachten vorliegen, denn die Vorstellung, den Führerschein abzugeben, bedeute für Betroffene nicht nur großen emotionalen Stress, sondern sei auch meist mit finanziellen Auswirkungen verbunden. Das Gutachten müsse ebenso nachvollziehbar und verständlich sein.

Im Vorfeld des 62. Deutschen Verkehrsgerichtstags fordert der Verband darum, dass Ärztinnen und Ärzte der Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) mit interdisziplinären Fachkenntnissen für die Begutachtung sämtlicher fahreignungsrelevanter Krankheitsbilder beauftragt werden können sollten.

So wäre es möglich, allen Betroffenen einen kurzfristigen Termin zur Begutachtung ihrer Fahreignung anzubieten. Diese Ärzte verfügen dem Verband zufolge über ein hohes Qualifikationsniveau , durch Befundberichte der behandelnden Fachärzte könnte auch künftig die fachärztliche Expertise in die verkehrsmedizinische Gesamtbewertung mit einfließen.

Mehr Sicherheit und Transparenz

Darüber hinaus sieht der TÜV in der vorgeschlagenen Vorgehensweise Vorteile im Hinblick auf die Qualität und Aussagekraft der verkehrsmedizinischen Gutachten.

Die Gutachterinnen und Gutachter an amtlich anerkannten Begutachtungsstellen würden durch ein Qualitätsmanagementsystem kontrolliert und dessen Einhaltung sowie Effizienz wiederum durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kontinuierlich überwacht werden.

Neben dem Befund sei auch eine klare und eindeutige Formulierung des Begutachtungsauftrags selbst nötig. Nicht nur die Qualität der Gutachten, sondern auch die Transparenz und Verständlichkeit soll weiter verbessert werden.

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