Als Vielfahrer haben auch Fahrerinnen und Fahrer von Taxis und Mietwagen ein hohes Risiko, dass ihnen „einer hinten reindonnert“ und sie Schmerzen an der Halswirbelsäule bekommen. Wenn man dafür Schmerzensgeld einfordern will, muss man aber sofort zum Arzt gehen und das Schleudertrauma nachweisen. Tut man das erst eine Woche später, kann ein Schmerzensgeldanspruch abgelehnt werden. So hat das Landgericht München am 11. März 2022 in einem Fall entschieden, der das Aktenzeichen 19 O 16989/20 trägt.
Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein mitteilt, hatte in dem verhandelten Fall ein Schönheitschirurg die Spur gewechselt und danach war ein anderer Autofahrer auf ihn aufgefahren. Das Gericht sah hier zwar die Schuld bei dem Auffahrenden und er musste die Kosten für die Reparatur, den Leihwagen und den Rechtsanwalt seines Unfallgegners bezahlen. Den Verdienstausfall und Schmerzensgeld für ein Schleudertrauma und Sensibilitätsstörungen seiner rechten Hand erhielt er jedoch nicht.
Dies begründete das Gericht zum einen damit, dass beide geltend gemachten Unfallfolgen bei der durchgeführten Beweissicherung nicht hätten festgestellt werden können. Zum anderen war der Unfallgeschädigte erst einen Monat später zum Arzt gegangen und dies auch nur, weil er die Sensibilitätsstörungen untersuchen lassen wollte. Hätte er ein Schleudertrauma gehabt, wäre aber zu erwarten gewesen, dass er unverzüglich einem Arzt die Symptome geschildert hätte, schreibt das Gericht.
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