Verbot von Uber Pop in Deutschland ist wirksam

Taxi Deutschland hat die erforderliche Sicherheitsleistung hinterlegt.
Dieter Schlenker und Taxi Deutschland haben den letzten Schritt zum Verbot von Uber Pop vollzogen. (Foto: Taxi Deutschland eG)
Dieter Schlenker und Taxi Deutschland haben den letzten Schritt zum Verbot von Uber Pop vollzogen. (Foto: Taxi Deutschland eG)
Dietmar Fund

Die Genossenschaft Taxi Deutschland eG hat die vom Landgericht Frankfurt am Main verlangte Sicherheitsleistung hinterlegt. Damit kann das Urteil vollstreckt werden, das den Dienst Uber Pop in ganz Deutschland verbietet. Das teilte der Vorsitzende der Genossenschaft am 22. April 2015 mit.

Nach seiner Aussage drohen dem amerikanischen App-Vermittler ab sofort 250.000 Euro Ordnungsgeld für jede rechtswidrig vermittelte Fahrt. Verboten seien bundesweit Fahrten ohne Konzession und Personenbeförderungsschein, bei denen der Fahrpreis über den Betriebskosten der Fahrt liege.

Angesichts der Pläne von Uber, seinen Fahrern den Erwerb des Personenbeförderungsscheins zu bezahlen, weist Taxi Deutschland darauf hin, dass dieser Schein alleine noch keine sichere Personenbeförderung im Sinne der Verbraucherschutzgesetzes sicher stelle. Vielmehr würden für den Fahrer und sein Fahrzeug eine ganze Reihe weiterer Vorschriften gelten, die er in der Pressemitteilung namentlich aufgeführt hat.

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