THG-Verordnung: Bundesverband Betriebliche Mobilität fordert Korrektur

Der Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V. (BBM) fordert eine sofortige Änderung des Referentenentwurfs zur Festlegung weiterer Bestimmungen für die Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen. Der Mobilitätsverband sieht durch die aktuellen Vorschläge die weitere Elektrifizierung der Fuhrparks und damit die gesamte Mobilitätswende gefährdet.

Wer sein neues E-Fahrzeug erst nach dem 15.11. zugelassen bekommt, verliert nach den derzeitigen Plänen den Anspruch auf eine THG-Prämie für das Jahr.| Foto: VW
Wer sein neues E-Fahrzeug erst nach dem 15.11. zugelassen bekommt, verliert nach den derzeitigen Plänen den Anspruch auf eine THG-Prämie für das Jahr.| Foto: VW
Redaktion (allg.)
(erschienen bei VISION mobility von Thomas Kanzler)

Die Änderung der Verordnung sieht unter anederm vor, dass die Einreichungsfrist für die THG-Quoten auf den 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres verschoben werden soll. Zuvor lag die Einreichungsfrist am 28. Februar des Folgejahres. Die Änderung würde nun bedeuten, dass Fahrzeuge, die nach dem 15. November bis zum 31. Dezember des Verpflichtungsjahres zugelassen werden, nicht erfasst werden können. Außerdem kann dann keine THG-Prämie beantragt werden, da das Verpflichtungsjahr einem Kalenderjahr entspricht.

„Wenn die Änderungen in dieser Art verabschiedet werden, bedeutet das, dass laut Zulassungsstatistik im vergangenen Jahr etwa 160.000 Elektrofahrzeuge benachteiligt worden wären. Das entspricht rund 30 Prozent der Neuzulassungen – ein erheblicher Rückschritt in der Mobilitätswende“, so Axel Schäfer, Geschäftsführer des BBM.

Heute wurde die Kabinettvorlage „Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen“ beschlossen.

„Wir sind sehr erstaunt, dass Verbände, die sich intensiv mit solchen Themen befassen und sich um nachhaltige betriebliche Mobilität bemühen, nicht gehört worden sind“, so BBM-Vorsitzender Marc-Oliver Prinzing.

Der Mobilitätsverband konnte sich nach eigenen Angaben– ebenso wie der Bundesverband eMobilität e. V. (BEM) – erst kurzfristig mit dem geänderten Papier befassen. Der BBM sehe gute Ansätze in der neuen Verordnung. Dazu gehöre beispielsweise die Klarstellung der Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quote) für öffentliche Ladepunkte, welche als solche der Bundesnetzagentur gemeldet wurden und einer Veröffentlichung nicht widersprochen haben. Allerdings sieht der Mobilitätsverband einige Aspekte sehr kritisch und fordert eine sofortige Korrektur.

Lieferprobleme gefährden THG Prämie

Der Mobilitätsverband erläutert weiter, dass Unternehmen keinen Einfluss auf den Tag der Zulassung haben – insbesondere durch die noch immer anhaltenden Lieferprobleme. Somit würde ein großer Teil von der THG-Quote ausgeschlossen. Der Verband fordert deshalb, dass das Einreichungszeitfenster tendenziell eher verlängert wird und schlägt den 30. Juni des Folgejahres zum Verpflichtungsjahr vor.

„Gerade jetzt muss die Politik Anreize für Unternehmen schaffen, die Elektrifizierung weiter voranzutreiben. Schließlich fallen die Förderungen für Unternehmen ab September weg und schon dadurch bremsen ökonomische Gründe den Hochlauf der Elektromobilität. Wenn nun auch noch der THG Quotenhandel erschwert wird, ist das ein zusätzliches Hindernis. Die Politik muss aufhören, die Signalwirkung von Unternehmen zu verkennen und endlich im Sinne aller Handeln“, so Schäfer.

BBM fordert Mitspracherecht

Außerdem appelliert der Verband an die Politik und möchte künftig in die Kommunikation eingebunden werden. Die nochmals geänderte Fassung des Entwurfs wurde erst am Vortag der Kabinettssitzung zugänglich gemacht.

 „Er ist nur über Umwege zu uns gelangt. Als bundesweit aktuell größter Verband mit dem Schwerpunkt auf nachhaltiger betrieblicher Mobilität hätten wir erwartet, dass wir im Rahmen des Länder- und Verbändeanhörungsverfahrens beteiligt werden. Wir würden uns wünschen, in der Kommunikation bei Themen eingebunden zu werden, die für Unternehmen mit Firmenfuhrpark sehr relevant sind“, betont Schäfer.

Was bedeutet das?

Durch die geänderte Gesetzeslage gleich die Verkehrswende in Gefahr zu sehen ist vielleicht etwas hoch gegriffen. Trotzdem: Aufgrund geänderter Einreichungsfristen nicht von der THG-Quote profitieren zu können ist ein Unding, da sollte der Gesetzgeber noch einmal nachjustieren.

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