Hamburg stellt keine neuen Taxigenehmigungen mehr aus
Neuantragsteller können sich für diese Zeitdauer auf eine Warteliste setzen lassen, bereits vorhandene Unternehmen erhalten auch weiterhin eine Genehmigung zur Fortführung des Betriebs. Mit dieser Maßnahme möchte die Stadt Hamburg die Taxenunternehmen und die langfristige Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes absichern. Hamburgs Taxen seien laut der Genehmigungsbehörde eine wichtige Säule des öffentlichen Verkehrs, das Gros des Gewerbes könne derzeit jedoch nicht kostendeckend arbeiten. Die Nachfrage ist sei seit den Vor-Corona-Jahren gesunken, die Touren seien deutlich zurückgegangen.
Die Anzahl der Taxen auf den Straßen ist jedoch annähernd gleichgeblieben. In der Summe übersteigt das Angebot an Taxen die Nachfrage erheblich, weshalb ein kostendeckender Betrieb so Dirk Ritter von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende in Hamburg, in vielen Fällen nicht mehr möglich sei. Im kommenden Jahr würden verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Qualität des Taxengewerbes zu sichern.
Tarifanpassungen kommen nicht bei den Unternehmern an
Insbesondere Hamburger Mehrwagenunternehmen, die mehr als eine Taxe betreiben, können derzeit die erforderlichen Umsätze für einen kostendeckenden Betrieb kaum mehr einfahren. Die Nachfrage ist seit den Vor-Corona-Jahren von rund 12,22 Mio. Touren im Jahr 2017 auf nur noch 9,55 Mio. Touren im Jahr 2023 gesunken, die Anzahl der Taxen auf den Straßen ist jedoch annähernd gleichgeblieben (rund 3.000 Taxen in Hamburg) – mit der Folge, dass jede Taxe rund 1,5 Touren pro Schicht weniger fährt, also anstatt fast 12 Touren pro Schicht (wie im Jahr 2017) nur noch gut 10 Touren pro Schicht (2023). Um kostendeckend fahren zu können, wird ein Stundenumsatz von rund 32,- Euro/Stunde benötigt, im Mai 2024 lag dieser bei 26,92 Euro/Stunde.
Die Tarifanpassungen der vergangenen beiden Jahre sind dadurch nicht in den Fahrzeugen angekommen, erneute Preiserhöhungen scheiden aus, um die Nachfrage nicht weiter zu hemmen. Vielmehr soll sich das Fahrzeugangebot an die Nachfrage anpassen und damit die Auslastung wieder verbessert werden.
Bei "Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrsinteresses" darf die Behörde eingreifen
Die Stadt möchte die Taxenunternehmen und die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes langfristig absichern. Insbesondere die Mehrwagenunternehmen, die mit Ihren Fahrzeugen sieben Tage die Woche jederzeit für die Fahrgäste bereitstehen, sollen gestützt werden, um eine qualitativ hochwertige Bedienung abzusichern. Die Unternehmen sollen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen und die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zum Schutze des Fahrpersonals einhalten und dadurch für eine sichere Beförderung sorgen können.
Rechtsgrundlage für den einjährigen Beobachtungszeitraum ist das Personenbeförderungsgesetz (§ 13 Abs. 4), das es eröffnet, beim Verkehr mit Taxen die Genehmigung zu versagen, „wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird“.
„Wir streben nicht an, einen dauerhaften Beobachtungszeitraum wie in den meisten anderen deutschen Großstädten einzurichten, denn dies führt zu einer Abschottung und zu einem unseriösen Konzessionshandel mit vielen negativen Auswirkungen“, erklärte Dirk Ritter. „Wer jetzt viel Geld für eine Übertragung einer Genehmigung zahlt, der wird erleben, dass sich der vermeintliche Wert einer Konzession bei Beendigung des Beobachtungszeitraums in Luft auflöst."
Kleine Fachkunde wird vorangetrieben
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende werde parallel hierzu versuchen, die sog. Kleine Fachkunde mit Kooperationspartnern möglichst zeitnah in Hamburg umzusetzen, um einen Zugang von Fahrern ohne ein Mindestmaß an Fachkunde (was auch zu Lasten der Qualität gegangen sei) zu begrenzen.
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