Rangelei mit Taxifahrer – 734 Euro für eine Taxifahrt in der Schweiz
Ein Taxifahrer erlebte an einem Januarmorgen eine unangenehme Konfrontation mit einem Fahrgast, während er diesen über die Seestrasse bis zur Bushaltestelle Meilibach in der Stadt Horgen im Kanton Zürich beförderte. Es ist nicht klar, ob der 50-jährige Mitfahrer bereits vorher aggressiv war und vom Fahrer an dieser Haltestelle herausgeworfen wurde oder ob dies tatsächlich das Ziel des Mitfahrers war.
An der Haltestelle kam es zu einem gewalttätigen Zwischenfall zwischen den beiden Männern. Der 50-Jährige zerriss dabei die Weste des Taxifahrers und schlug ihm mehrmals mit der Faust ins Gesicht, was zu einer Kieferprellung führte. Zusätzlich warf der aufgebrachte Fahrgast eine Bierflasche gegen die Frontscheibe des Taxis, wodurch ein Sachschaden von 1.600 Franken (1.678 Euro) entstand.
Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis verhängte nun gegen den wütenden Fahrgast eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Franken wegen einfacher Körperverletzung. Dies entspricht einer Gesamtsumme von 3.600 Franken (3.776 Euro), die er allerdings nur dann zahlen muss, wenn er innerhalb der nächsten drei Jahre erneut straffällig wird.
Sicher bezahlen muss der Fahrgast eine Geldbuße von 700 Franken (734 Euro). Angesichts der Tatsache, dass der Taxifahrer erhebliche Verletzungen davontrug, scheint die Geldstrafe überraschend gering. Zusätzlich kommen noch die Kosten für die Reparatur des Taxis auf den Beklagten zu.
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