BVTM und Bahn verhandeln neue Preise
Über den gemeinsamen Rahmenvertrag werden die Bedingungen sowie die bundesweit gültigen Preise für Fahrten bei Zugunregelmäßigkeiten und Personalfahrten bestimmt. Der Bundesverband bündelt die Leistungen des Gewerbes und sorgt so dafür, dass wir für die Mobilitätsnachfrage ein passendes, flächendeckendes und in wachsendem Maße auch digitalisiertes Angebot unterbreiten können.
Wir dürfen Ihnen heute mitteilen, dass ab dem 1. März 2024 neue Preise gelten. Diese finden außerhalb des Pflichtfahrgebiets Anwendung (innerhalb des Pflichtfahrgebiets gilt weiterhin der Taxitarif).
Ab 1. März 2024 gilt:
Normal: 1,06 EUR pro gefahrenem Kilometer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Großraum: 1,20 EUR pro gefahrenem Kilometer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Damit steigen die Netto-Preise um je 2 Cent beim Normal-Taxi und beim Großraum-Fahrzeug. Für den Vergleich mit anderen Rahmenverträgen der Branche ist zu beachten, dass es sich um einen bundeseinheitlichen Vertrag und Netto-Preise handelt. Die Preise beziehen sich auf die gefahren Kilometer (nicht nur die Besetzt-Kilometer)
Der Preis gilt einheitlich für digital abgerechnete Fahrten und für analog abgerechnete Fahrten.
Wichtig: Für digitale Gutscheine (mit QR-Code) gilt dann eine erhöhte Abrechnungsgebühr, wenn diese nicht ordnungsgemäß digital verarbeitet werden. Perspektivisch wird angestrebt, die gesamte Abrechnung digital umzusetzen.
Alle Informationen rund um die Abrechnung der Bahnfahrten finden Sie auch online auf der Website des BVTM unter www.bundesverband.taxi/bahnpartner
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