Öko-Institut: Klimageld nur befristet und gezielt sozial einführen
Es soll als direkter finanzieller Ausgleich für die steigenden Kosten durch höhere Energie- und Kraftstoffpreise dienen, die insbesondere im Zuge des Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS 2) auf die Verbraucher*innen zukommen. Doch das Klimageld entlastet die Bürger*innen zwar finanziell, sorgt aber nicht für Einsparungen von fossilen Brennstoffen und trägt damit auch nicht zum Klimaschutz bei. Das Öko-Institut empfiehlt deshalb der Politik in einem Policy Brief, ein Klimageld – wenn überhaupt – nur sozial gestaffelt und zeitlich befristet für Haushalte mit wenig Einkommen einzuführen und den Großteil der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in sozial gerechte Klimaschutzmaßnahmen zu investieren. Dies ist nach dem Dafürhalten der Fachleute nicht nur kosteneffizienter, sondern schützt auch nachhaltig vor den sozialen und wirtschaftlichen Folgen der CO₂-Bepreisung.
Die Einführung eines pauschalen Klimageldes wird dabei zumeist mit der Notwendigkeit begründet, die gesellschaftliche Akzeptanz des CO₂-Preises zu sichern. Diese Argumentation greift jedoch zu kurz. Studien zeigen, dass Bürger*innen vor allem dort Unterstützung befürworten, wo sie konkret in klimafreundliche Alternativen investieren können – etwa durch Förderprogramme für energieeffiziente Gebäude oder emissionsfreie Mobilität.
Verwendung der Einnahmen aus der CO 2 -Bepreisung im Überblick
Die CO2-Bepreisung im bestehenden nationalen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr führt zu Einnahmen, die vollständig in den Klima- und Transfor- mationsfonds (KTF) fließen. Dieser leistet als Finanzierungsinstrument einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele in Deutschland. Im Jahr 2024 wurden so Einnahmen von 18,5 Milliarden Euro erzielt. Derzeit fließen diese Einnahmen über den KTF unter anderem als Strompreisentlastung durch die Abschaffung der EEG-Umlage sowie über die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) an die Verbraucher*innen zurück. Im Jahr 2027 wird der nationale Emissionshandel in den neuen europäischen Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr (ETS 2) übergehen. Auch dieser europäische Emissionshandel generiert Einnahmen, die über zwei Kanäle an die Mitgliedstaaten ausgezahlt werden. Erstens über den EU-Klima-Sozialfonds, der über ein begrenztes Budget verfügt und gezielt vulnerable, das heißt vom CO2-Preis besonders betroffene, Gruppen unterstützt.
Erhebliche finanzielle Mittel notwendig
Zweitens werden die restlichen Einnahmen, die den weitaus größeren Teil ausmachen, auf Grundlage der Emissionen in den Jahren 2016-2018 an die Mitgliedstaaten verteilt. Auf EU-Ebene liegt der Schwerpunkt der Verwendung der Einnahmen auf sozialen und klimabezogenen Zwecken, also auf einer sozial verträglichen Transformation hin zu klimafreundlichen Alternativen. Direkte Einkommensunterstützung wie das Klima- geld sind im Regelwerk des ETS 2 nur eingeschränkt vorgesehen. Die Einführung eines pauschalen Pro-Kopf-Klimageldes würde erhebliche finanzielle Mittel erfordern. Ein Pro-Kopf-Klimageld in Deutschland in Höhe von 100 Euro pro Person würde bei einer Einwohnerzahl von 84 Millionen insgesamt rund achteinhalb Milliarden Euro pro Jahr kosten. Damit würde ein erheblicher Teil der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung für die finanzielle Kompensation verwendet. Eine Verringerung der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen wäre damit noch nicht erreicht.
"Wird Akzeptanz als Motiv für ein Pro-Kopf-Klimageld angeführt, ist dies angesichts der damit verbundenen Unsicherheiten über die Akzeptanzwirkung eine kostspielige Wette. Würde das Klimageld sozial gestaffelt, indem es beispielsweise an eine Einkommensgrenze gekoppelt wird, wäre der soziale Ausgleich progressiver und es würden weniger Einnahmen benötigt, so dass mehr Budget für die gezielte Förderung des Klimaschutzes zur Verfügung steht", so das Öko-Inistitut.
Risiken eines pauschalen Klimageldes: Gefahr des fossilen Lock-ins
Befürworter*innen eines pauschalen Klimageldes führen dessen positive Verteilungswirkung an. Die Forschung zeigt jedoch, dass sich die positive Verteilungswirkung eines pauschalen, einkommensunabhängigen Pro-Kopf Klimageldes schon nach wenigen Jahren ins Gegenteil verkehren kann. Nämlich dann, wenn Haushalte mit hohen Einkommen in klimafreundliche Technologien wie Wärmepumpen und Elektroautos investieren, ihren CO2-Ausstoß auf null senken und nicht mehr zur Finanzierung des Klimageldes beitragen. Gleichzeitig können Haushalte mit niedrigen Einkommen diese Investitionen nicht aus eigener Kraft stemmen. Sie heizen weiterhin mit Öl oder Gas und fahren Autos mit Verbrennungsmotor. Die Folge: Eine soziale Schieflage, bei der ohnehin belastete Gruppen weiter überproportional belastet werden, während wohlhabendere Haushalte keine oder kaum CO2-Kosten haben und damit nicht zur Finanzierung des Klimageldes beitragen, aber dennoch von der pauschalen Pro-Kopf-Auszahlung profitieren.
Für die Übergangsphase akzeptabel
Ein sozial gestaffeltes Klimageld könnte dieses Ungleichgewicht in der Übergangsphase verringern, indem die Mittel gezielt an besonders betroffene Gruppen verteilt werden. Dies sollte geschehen, solange diese Haushalte noch nicht auf klimafreund- liche Alternativen oder Verhaltensweisen umstellen konnten, zum Beispiel weil sie zur Miete wohnen und von der Entscheidung der Vermieter*innen über Sanierung oder Heizungstausch abhängig sind oder weil sie aus finanziellen oder anderen Gründen keinen Handlungsspielraum haben.
Wichtigster Hebel: Unterstützung für klimafreundliche Alternativen
Die Unterstützung klimafreundlicher Investitionen und Verhaltensweisen – etwa durch soziale Förderprogramme für Gebäudesanierung und Heizungstausch, den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, Sozialtickets oder ein Social Leasing – ist der wichtigste Hebel, um nachhaltig vor hohen Kosten zu schützen. Nur so wird Klimaschutz für alle möglich, so dass niemand beim Klimaschutz zurückgelassen wird („leave no one behind“) und ein sozial gerechter Übergang geschaffen werden kann.
Fazit: Klimageld reicht nicht
Das Klimageld allein wird nicht ausreichen, um die sozialen Herausforderungen der CO₂-Bepreisung zu bewältigen. Vielmehr bedarf es einer klugen Kombination aus gezielter Förderung von Investitionen in klimafreundliche Alternativen und sozial gestaffelten Ausgleichszahlungen. So kann ein Beitrag zu einer sozial gerechten Transformation geleistet und die Unterstützung für den Klimaschutz erhöht werden. Ein Pro-Kopf-Klimageld wäre dagegen eine teure und riskante Strategie, die die dringend notwendige Transformation bremst und soziale Ungleichheiten sogar verschärfen kann
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