Taxi-Bundesverband tritt für allgemeine Corona-Impfpflicht ein

Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland hält eine Übergangsfrist für das Taxi- und Mietwagengewerbe für unnötig, eine Priorisierung bei der Vergabe von Impfterminen hingegen für wichtig.

Das neue Bundesverkehrsministerium fragte die beiden Taxi-Bundesverbände, welche betriebsspezifischen Aspekte einer Corona-Schutzimpfung in der Taxi-Branche berücksichtigt werden sollten. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Das neue Bundesverkehrsministerium fragte die beiden Taxi-Bundesverbände, welche betriebsspezifischen Aspekte einer Corona-Schutzimpfung in der Taxi-Branche berücksichtigt werden sollten. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Fahrerinnen und Fahrer von Taxis und Mietwagen zählen im täglichen Kundenkontakt zu einem durch das Corona-Virus besonders gefährdeten Personenkreis, auch weil besonders verwundbare Menschen zu ihren regelmäßigen Fahrgästen zählen. Wegen der „besonderen Für- und Vorsorgepflicht“ sieht sich der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e.V. (TMV) in einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und steht zu einer allgemeinen Impfpflicht. Er hält deren zügige Umsetzung für notwendig, auch um das Kundenvertrauen zu stärken. Das hat Bundesgeschäftsführer Patrick Meinhardt am 10. Dezember 2021 in einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr geschrieben.

Unter der Voraussetzung, dass sich alle Fahrer und Fahrerinnen „vollumfänglich“ bis zur Einführung der Impfpflicht impfen lassen könnten, hält der TMV eine Übergangsfrist explizit für das Taxi- und Mietwagengewerbe für unnötig. Er regt für sie aber eine Priorisierung bei der Vergabe von Impfterminen an. „Ausnahmen sollten hier wie bei allen anderen nur aus spezifisch medizinischen Gründen gemacht werden“, schreibt Meinhardt. „Dazu sollte es eine klare Regelung geben, wer die hierfür feststellende Einrichtung ist und bei welchen Krankheiten allgemein eine medizinische Indikation zur Impfbefreiung vorliegt.“

Um die Stellungnahme hatte ein Mitarbeiter des Ministeriums am frühen Nachmittag des 7. Dezember sehr kurzfristig bis zum 10. Dezember um 12 Uhr gebeten. In seiner E-Mail ist von der Regelung einer allgemeinen Impfpflicht ab voraussichtlich Februar 2021 die Rede. Das Ministerium wollte wissen, welche betriebsspezifischen Aspekte bei einer Umsetzung der allgemeinen Impfpflicht berücksichtigt werden sollten.

Der TMV-Bundesgeschäftsführer hat nun die dringende Bitte an den neuen Bundesminister für Digitales und Verkehr und FDP-Parteifreund, Volker Missing, dass sein Ministerium die Kommunikation mit den Verbänden frühzeitiger aufnimmt und nicht mehr so kurzfristig agiert.

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