Taxiunternehmer will gegen Erfurter Umweltzone klagen
Zum 1. Oktober 2012 ist in der thüringischen Landeshauptstadt die Umweltzone offiziell in Kraft getreten. Der Protest gegen die Einführung der Plakettenpflicht reißt seither nicht ab. Die IHK und das Erfurter Taxi-Unternehmen Schwuchow wollen jetzt gerichtlich dagegen vorgehen.
Taxiunternehmer Wolfgang Schwuchow bezweifelte gegenüber der Thüringischen Landeszeitung die Sinnhaftigkeit der Umweltzone. "Sie hat nichts eingebracht, nur viele Folgeprobleme." Aus seiner Sicht vor allem technischer Art: Da seine Taxis vor allem im Kurzstreckenbetrieb unterwegs sind, wird der Motor nicht warm, was der Partikelfilter-Steuerung Probleme bereitet.
Für Heinz-Jochen Spilker, dessen Anwaltskanzlei mit der rechtlichen Interessenvertretung der IHK Erfurt und des Taxiunternehmens ATS Schwuchow GmbH beauftragt wurde, geht es darum, die Rechtmäßigkeit der Umweltzone generell überprüfen zu lassen: „Im Rahmen eines Klageverfahrens gegen die Aufstellung der Verkehrszeichen zur Errichtung der Umweltzone wird der Luftreinhalteplan einer gerichtlichen Inzidentkontrolle unterzogen“.
Dies bedeute, dass im Einzelnen überprüft wird, ob das Thüringer Landesverwaltungsamt bei seiner Analyse der Erfurter Situation von zutreffenden und aussagekräftigen Werten, Zahlen und Daten bei der Erstellung des Luftreinhalteplanes ausgegangen ist und die Entscheidung für eine Umweltzone auf realistischen Annahmen beruht. Nur wenn sich die Errichtung der Umweltzone mit dem damit verbundenen Fahrverbot als geeignet, erforderlich und verhältnismäßig erweise, könne der Luftreinhalteplan Grundlage für die aufgestellten Fahrverbote in der Umweltzone sein.
„Hierin bestehen jedoch erhebliche rechtliche Zweifel, welche die IHK veranlassen, eine juristische Überprüfung einzuleiten“, begründet IHK-Präsident Bauhaus das Vorgehen. Aktuelle sachverständige Gutachten würden bestätigen, dass die Einführung einer Umweltzone hinsichtlich der Feinstaubbelastung und des Schadstoffes Stickstoffdioxid keinen erkennbaren positiven Effekt habe. Der Verbrennungsmotor des Kraftfahrzeuges sei nach neusten Erkenntnissen nur zu maximal 5 Prozent an der Entstehung von Feinstaub beteiligt.
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