Das BMF hat nun die wesentlichen Anforderungen zusammengefasst, die laut KassenSichVO und Anwendungserlaß zu § 146 AO für Taxen und Mietwagen umzusetzen sind.
Die Inhalte sind das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses zwischen BMF und den Länderfinanzbehörden, der vom Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e.V. (TMV) und von der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein (FPN) seit Mitte 2023 mit einer Vielzahl von Schriftsätzen begleitet worden war.
Verschiedene Wege zur Datensicherung
Unternehmer können nun unter anderem auch Kombinationen aus Taxameter/WSZ und Point-of-Service-Geräten (POS) weiter einsetzen, die Daten aus den Systemen sind dann in einer TSE nach dem Protokoll DSFinV-TW zu sichern. Auf dieser Grundlage dürfen Bestandsgeräte und Kombinationen weiter betrieben werden, soweit sie technisch in der Lage sind, den Anforderungen zu genügen. Daten, die von Taxameter/WSZ zulässigerweise nicht aufgezeichnet werden können, dürfen manuell im Wege von Ergänzungen und Korrekturen in die Datenbestände eingepflegt werden.
Auf neu in Verkehr gebrachte Wegstreckenzähler in Mietwagen sind die Regeln ab Juli 2024 anzuwenden. Einziger Wermutstropfen: ältere WSZ dürfen ohne TSE weiter betrieben werden. Indes gelten die Pflichten zur elektronischen Aufzeichnung und Bereitstellung der Daten auch für diese alten WSZ.
Erfolg für TMV und FPN
Das BMF hat damit viele der Bedenken und Forderungen, die vom TMV und von der FPN seit Mitte 2023 geäußert worden sind, aufgenommen.
„Von der FPN waren viele Hinweise auf rechtliche, aber insbesondere technische und praktische Probleme gegeben worden, die bei Umsetzung der Mitte 2023 verkündeten Regelungen zwangsläufig aufgetaucht wären. Das ist ein guter Erfolg von TMV und FPN für das Gewerbe im ganzen Bundesgebiet“, zeigt sich Markus Gossmann, der Vorsitzende der FPN zufrieden.
Randolf Stephany, Sprecher des Beirates Technik des TMV betont: „Es sind noch einige technische Details zur praktischen Umsetzung zu klären, aber der Rechtsrahmen ist deutlich verbessert worden und nun besteht endlich Klarheit, welche Anforderungen erfüllt werden müssen.“
Das sollte als Taxi- und Mietwagenunternehmer wissen
Die aufzuzeichnenden Daten müssen eindeutige Fahrerkennungen sowie Schichtdaten (Datum, Uhrzeit Schichtbeginn und Schichtende) enthalten – somit kommt nicht per Arbeitsrecht, sondern über das Steuerrecht eine Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung von Schichtdaten auf die Taxi- und
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