Bremer Senat will Taxifahrten zum Impfzentrum finanzieren

Alle Personen über 80 Jahre sollen kostenlos mit dem Taxi zum Impfzentrum und zurück fahren dürfen, sofern sie keinen Anspruch auf einen Krankentransport haben.

Bremer Taxifahrer erhalten demnächst wenigstens Fahraufträge zu Impfzentren. (Foto: Dietmar Fund)
Bremer Taxifahrer erhalten demnächst wenigstens Fahraufträge zu Impfzentren. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in einer Sondersitzung am 21. Januar 2021 seine Corona-Rechtsverordnung angepasst. Unter anderem sieht sie vor, dass allen Bürgerinnen und Bürgern zwischen 15 und 59 Jahren fünf FFP2-Masken per Post zugeschickt werden. Wichtig für die Taxibranche ist auch, dass der Senat beschlossen hat, allen Personen über 80 Jahre, die keinen Anspruch auf einen Krankentransport haben, die Fahrt zum Impfzentrum mit einem Taxi finanziert werden wird.

Der Senat übernehme hier die gesamten Taxikosten, betonte Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Sie verkündete auch, dass zum genauen Ablauf der Finanzierung der Taxifahrten aktuell noch Gespräche mit der Handelskammer und der Taxi-Innung geführt würden.

Mit der „Taxi-Innung“, die es unter diesem Namen in Bremen nicht gibt, dürfte wohl entweder der Bremer Landesverband oder die Taxizentrale Taxi-Ruf Bremen gemeint sein, die in Personalunion von Fred Buchholz geführt werden. Mit dem Begriff „Krankentransport“ dürften keine Fahrten im Krankentransportwagen gemeint sein, sondern von Krankenkassen bezahlte „Krankenfahrten“ auf der Basis einer „Verordnung einer Krankenbeförderung“, unter Taxlern „Transportschein“ genannt.

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