Zwei Gerätehersteller wollen Taxi-Umrüstung erleichtern

Auf einer Veranstaltung zweier IHK und zweier Landesverbände in Mainz bekamen die Zuhörer wichtige Informationen zur Umrüstung „ziviler“ Fahrzeuge zu Taxis, die seit dem neuen Eichrecht sehr schwer geworden ist.
Diethelm Maué schilderte das neue Eichrecht in allen Facetten, bevor er auf die für Taxler dringendsten Fragen zu sprechen kam. (Foto: Dietmar Fund)
Diethelm Maué schilderte das neue Eichrecht in allen Facetten, bevor er auf die für Taxler dringendsten Fragen zu sprechen kam. (Foto: Dietmar Fund)
Ein namhafter Taxameterhersteller strebt für sich und sein Servicenetz die Anerkennung bestimmter Module nach dem neuen Eichrecht an, um dann in Eigenregie Konformitätserklärungen aussprechen zu können. Er würde damit das Konformitätsverfahren ebenso privatrechtlich abwickeln wie die von den Eichbehörden neu eingerichteten Konformitätsbewertungsstellen. Das berichtete Diethelm Maué, Leiter der Konformitätsbewertungsstelle beim Landesamt für Mess- und Eichwesen des Landes Rheinland-Pfalz, am 13. Juli 2016 bei einer Informationsveranstaltung in Mainz. Die Industrie- und Handelskammern Rheinhessen und Pfalz hatten sie zusammen mit den Verbänden des Verkehrsgewerbes Rheinhessen-Pfalz und Rheinland angeboten.

Maué sagte in seinem Referat auch, ein Ausrüster von Polizeifahrzeugen habe vor, mit einem CAN-BUS-Adapter das Anerkennungsverfahren bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zu durchlaufen. Bislang würden die Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen, die sich zur Erarbeitung eines einheitlichen Verfahrens für die Konformitätsbewertung zusammengetan hätten, keine „nicht herstellereigenen“ CAN-BUS-Adapter zulassen. Damit meinte er solche, die nicht vom Pkw-Hersteller selbst verwendet und in seinen Nachweisen zum Signalweg erläutert werden.

Maué hatte einen wichtigen Tipp für Taxiunternehmer, die ein Taxi neu zulassen wollen: Wenn die Fahrzeuge und deren Komponenten bekannt seien, könne man den Antrag zur Konformitätsbewertung zusammen mit der Beschreibung der Signalwege schon vor der Auslieferung einreichen und nach der Auslieferung aktuelle Nummern, Bilder und dergleichen nachliefern. Maué versprach, die Konformitätsbescheinigung solle spätestens am Tag nach der Prüfung per E-Mail an den Taxi-Ausstatter gehen. Das Verfahren solle in Rheinland-Pfalz so nur zwei Tage dauern.

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