Maué sagte in seinem Referat auch, ein Ausrüster von Polizeifahrzeugen habe vor, mit einem CAN-BUS-Adapter das Anerkennungsverfahren bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zu durchlaufen. Bislang würden die Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen, die sich zur Erarbeitung eines einheitlichen Verfahrens für die Konformitätsbewertung zusammengetan hätten, keine „nicht herstellereigenen“ CAN-BUS-Adapter zulassen. Damit meinte er solche, die nicht vom Pkw-Hersteller selbst verwendet und in seinen Nachweisen zum Signalweg erläutert werden.
Maué hatte einen wichtigen Tipp für Taxiunternehmer, die ein Taxi neu zulassen wollen: Wenn die Fahrzeuge und deren Komponenten bekannt seien, könne man den Antrag zur Konformitätsbewertung zusammen mit der Beschreibung der Signalwege schon vor der Auslieferung einreichen und nach der Auslieferung aktuelle Nummern, Bilder und dergleichen nachliefern. Maué versprach, die Konformitätsbescheinigung solle spätestens am Tag nach der Prüfung per E-Mail an den Taxi-Ausstatter gehen. Das Verfahren solle in Rheinland-Pfalz so nur zwei Tage dauern.
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