Vier Pfoten im Fond – was Taxi-Fahrer über Hunde an Bord wissen müssen
Rechtlich ist die Sache klarer, als viele meinen: Hunde gelten im Fahrzeug als Ladung. Und Ladung muss gesichert sein, so will es die Straßenverkehrsordnung. Für den Alltag im Taxi bedeutet das: Der Dackel auf dem Schoß oder der Labrador quer über die Rückbank sind tabu. Schon ein abruptes Bremsmanöver könnte Tier und Mensch gefährden.
Viele Fahrer berichten, dass Kunden mit dieser Vorschrift wenig anfangen können. „Der ist ganz brav“, heißt es dann, oder „er bleibt eh ruhig sitzen“. Doch wer am Steuer sitzt, trägt die Verantwortung. Kommt es zum Unfall, haftet nicht nur der Halter, sondern auch der Fahrer, wenn der Hund nicht gesichert war.
Begleithunde – kein Spielraum
Ganz anders sieht es bei Blindenführhunden und anderen Assistenzhunden aus. Hier gibt es keinen Ermessensspielraum: Sie müssen mitgenommen werden. So steht es im Behindertengleichstellungsgesetz. Eine Ablehnung wegen Angst oder Allergie gilt als Diskriminierung und kann teuer werden. Für Fahrer bedeutet das, im Zweifel auch persönliche Vorbehalte zurückzustellen. Wer wirklich nicht kann, muss zumindest sofort ein Ersatzfahrzeug organisieren.
Anmeldung schafft Klarheit
Im regulären Betrieb gilt: Die Mitnahme von Hunden ist nicht verpflichtend. Jede Kommune legt eigene Regeln fest, viele Taxiordnungen sehen vor, dass Tiere nur nach Absprache befördert werden. In der Praxis heißt das: Fahrgäste sollen schon bei der Bestellung angeben, dass ein Hund mitfährt – und auch, ob es sich um einen Chihuahua oder einen Schäferhund handelt.
Für Fahrer macht das den Unterschied zwischen einem entspannten und einem problematischen Auftrag. Denn nicht jeder Wagen ist geeignet, nicht jeder Fahrer traut sich den Transport eines großen Hundes zu. Die Zentrale kann dann ein Kombi-Taxi schicken, mit Platz im Kofferraumabteil. Kleine Hunde dürfen gesichert im Fußraum mitfahren, Katzen und andere Tiere gehören in die Transportbox.
Alltag zwischen Geduld und Ärger
Fahrer schildern, dass die meisten Fahrten mit Hund problemlos verlaufen – solange Regeln eingehalten werden. Schwieriger wird es, wenn Fahrgäste überrascht reagieren, weil der Fahrer den Transport verweigert, oder wenn Tiere unangekündigt auftauchen. Noch häufiger sind Beschwerden über Verschmutzungen. Ein nasser Hund auf der Rückbank kann bedeuten, dass das Taxi erst einmal außer Betrieb geht. Das kostet Zeit und Umsatz.
Manche Unternehmen erwägen Zuschläge, andere setzen auf Kulanz. Einheitliche Regelungen gibt es nicht, und genau darin liegt das Problem: Jeder Fahrer muss in Sekunden entscheiden, ob er eine Fahrt annimmt oder ablehnt – und trägt die Folgen.
Für Taxifahrer sind Hunde im Auto Alltag, aber kein einfacher. Sie müssen zwischen Service und Sicherheit abwägen, zwischen Verständnis für den Kunden und Schutz des eigenen Fahrzeugs. Klar ist: Assistenzhunde gehören selbstverständlich ins Taxi. Bei allen anderen Vierbeinern gilt: Anmelden, sichern und Rücksicht nehmen. (Quellen: ADAC, BVTM, Taxi München eG)
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin