Taxi-Anschluss-Garantie greift bei den Nutzis wieder

Volkswagen Nutzfahrzeuge hat rückwirkend für alle neu zugelassenen Caddy, Caddy Maxi und T6 mit Taxi-Paket ab Werk eine verbesserte Taxi-Anschlussgarantie eingeführt.

Die neue TaxiGarantie Plus E gilt auch für den von ABT elektrifizierten Caddy Maxi. (Foto: Werner Kuhnle)
Die neue TaxiGarantie Plus E gilt auch für den von ABT elektrifizierten Caddy Maxi. (Foto: Werner Kuhnle)
Dietmar Fund

Wie erst Mitte April bekannt wurde, hat Volkswagen Nutzfahrzeuge zum 11. März 2019 eine Taxi-Anschlussgarantie namens TaxiGarantie Plus E eingeführt. Ihr Kern entspricht der bis Ende 2018 bei allen Caddy-, Caddy Maxi- und T6-Taxis sowie für den Crafter mit einem Taxi-Paket ab Werk kostenlos angebotenen Taxi Garantie Plus. Der Zusatz E nimmt Bezug auf die elektrifizierten Caddy Maxi und T6, die mit dem Partner ABT zusammen auch als Taxis angeboten werden sollen.

Wie die bisherige Anschlussgarantie greift auch die neue im Anschluss an die werkseitige Neuwagengarantie und wird mit dem Partner mobile GARANTIE Deutschland realisiert. Die bisherige Grenze von 6.000 Euro pro Schadensfall beziehungsweise pro Jahr entfällt künftig für Kunden, die regelmäßig und rechtzeitig ihren Service bei einer Markenwerkstatt von Volkswagen Nutzfahrzeuge erledigen lassen.

Joachim Flämig, Taxi-Ansprechpartner der Marke, hat mit seinem Versicherungspartner außerdem ausgehandelt, dass ein Upgrade, das der Kunde auf eigene Kosten abschließt, künftig wie die Basis-Anschlussgarantie Laufleistungen bis zu 500.000 Kilometer abdeckt. Bisher waren die Upgrades bei 400.000 Kilometern gedeckelt.

Die TaxiGarantie PLUS E ist kostenlos für alle Modelle der Marke, die mit einem Taxi-Paket ab Werk bestellt werden. Beim Crafter gilt sie für alle Modelle, die mit dem Sonderpaket YCB für Taxis/Funkmietwagen und damit mit dem kundenspezifischen Funktionssteuergerät (KFG) bestellt werden. Diese Taxi-Ausstattungen ab Werk sind auch die Voraussetzung dafür, dass die betreffenden Taxis von speziellen Servicemaßnahmen für Taxis und für sie geltenden speziellen Kulanzen profitieren können.

Damit sich Kunden, die zwischen dem 1. Januar und dem 10. März ein Taxi der Marke bestellt haben, nicht ärgern müssen, gilt die neue Regelung rückwirkend für alle Bestellungen ab Januar 2019.

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