Hausverbot in Zürich

Unglaublich, aber wahr: Aufgrund einer Staatsvereinbarung von 1953 bzw. 1958 dürfen ab sofort deutsche und österreichische Taxiunternehmer keine Fahrgäste vom Flughafen Zürich abholen – auch nicht auf Bestellung!
Redaktion (allg.)

Darauf wies nun der Präsident der Stadt Kloten hin, auf dessen Gelände sich der Airport Zürich befindet. Hintergrund der künftigen Aussperrung der ausländischen Personenbeförderer sei eine Petition von 136 Schweizer Taxichauffeuren, die alle am Flughafen Zürich-Kloten tätig sind. Darin verlangten sie, dass die geltenden Rechte von gewerbsmäßigen Personentransporten am Flughafen zu vollziehen seien. Konkret hingewiesen wurden von den Schweizer Taxikollegen auf zwei seit 1953 bzw. 1957 bestehende bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland sowie der Schweiz und der Republik Österreich. In diesen Abkommen über den grenzüberschreitenden, gewerbsmäßigen Personentransport mit Fahrzeugen mit maximal neun Sitzplätzen sei das Abholen von Fahrgästen am Flughafen Zürich-Kloten durch Taxis, Limousinen und Personenwagen bis zu neun Sitzplätzen untersagt. Auch dann, wenn der Taxiunternehmer einen Kunden auf Bestellung abholen möchte. Seit vielen Jahren wurden Abholungen am Züricher Airport durch deutsche und österreichische Taxis nicht beanstandet, da sich offenbar keiner mehr an diese Abkommen erinnert habe, wie ein Insider der Züricher Taxibranche gegenüber taxi heute betonte. Aufgrund der Petition sei man nun darauf gestoßen, dass die geltenden Staatsabkommen von 1953 bzw. 1957 auch nach den bilateralen Verträgen mit der EU heute noch bindend seien. Deswegen müssten sie künftig auch (wieder) umgesetzt werden. Zuwiderhandlungen gegen die erwähnten Abkommen sollen ab 1. Januar 2011 geahndet werden.

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