Ein von der Genehmigungsbehörde beauftragter Gutachter soll die eingereichten Unterlagen prüfen. Auch Antragsteller, die auf der Warteliste stehen, sollen nach demselben Verfahren geprüft werden. Weil das länger als bisher dauert, sollten Antragsteller ihren Verlängerungsantrag drei Monate im Voraus einreichen. Bearbeitet werde er aber erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorlägen, schreibt die Stadtverwaltung.
Die Genehmigungsbehörde möchte mit diesem ausdrücklich an das „Hamburger Modell“ angelehnten Verfahren eine gerechtere und gerichtsfeste Verteilung von Konzessionen erreichen. Sie betont, dass von einer Freigabe von Konzessionen keine Rede sein könne.
Ziel der Änderung sei es, dem örtlichen Taxi- und Mietwagengewerbe eine „bessere wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeit“ zu geben und gleichzeitig dem Grundrecht der Berufsfreiheit Rechnung zu tragen, schreibt Kämmerer und Beigeordneter Dieter Feid sinngemäß in einer Pressemitteilung der Stadt Ludwigshafen. Diese Vergabepraxis habe sich außer in Hamburg nach Erkenntnissen der Stadtverwaltung bereits in anderen Städten bewährt.
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