mytaxi denkt über gezielte Werbeaktionen nach

Der App-Vermittler will das Urteil des Bundesgerichtshofes für die gezielte Ansprache bestimmter Kundengruppen nutzen.
mytaxi denkt darüber nach, spezielle Angebote für nächtliche Fahrten zu machen. (Foto: Intelligent Apps)
mytaxi denkt darüber nach, spezielle Angebote für nächtliche Fahrten zu machen. (Foto: Intelligent Apps)
Dietmar Fund

Die zum Daimler-Konzern gehörende Marke mytaxi denkt darüber nach, die Freigabe ihrer Werbeaktionen durch das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs nicht nur für neue Gutscheinaktionen zu nutzen. „Wir können uns sehr gut vorstellen, mit gezielten Angeboten bestimmte Gruppen vor allem nachts, wenn Sicherheit eine besondere Rolle spielt, im Taxi vergünstigt nach Hause zu bringen“, schreibt Alexander Mönch, General Manager für Deutschland und Österreich, in einer Pressemitteilung. Darin heißt es auch, mytaxi dürfe nun in allen deutschen Städten Gutscheine in beliebiger Form und Höhe anbieten.

Wie Mönch verkündet, will sich mytaxi noch stärker für eine Qualifizierung der Taxifahrer engagieren. Ein „Workshop-Paket“ solle unter anderem die Bereiche „Digitalisierung“ und „Soft Skills“ abdecken.

Marketing-Mann Mönch interpretiert das BGH-Urteil als eine Stärkung der „Flexibilität, Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit“ von Taxis im umkämpften Mobilitätsmarkt. Dieser Schritt sei dringend erforderlich gewesen. mytaxi werde seine Taxiunternehmer und Fahrer als Partner auf dem Weg in eine digitalisierte Mobilitätswelt begleiten und so die Branche wettbewerbsfähig halten.
 

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