Als der Abgasskandal bei Volkswagen Ende 2015 aufkam, mussten viele Autofahrer erst eine Deckungszusage ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung für eine Klage erheben. Das hat sich nach Einschätzung der Trierer Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte inzwischen geändert. „Heute gewähren alle Verkehrsrechtsschutzversicherungen in Abgasstreitigkeiten unproblematisch Deckung“, erklärt die Kanzlei.
Nachdem der Käufer eines Mercedes-Benz Vito vor dem Landgericht Hanau erfolgreich auf Schadenersatz geklagt habe und der Fahrer eines Mercedes-Benz C 200d T-Modells beim Landgericht Karlsruhe, gebe es auch für Mercedes-Fahrer keinen Grund, sich betrügen oder sich Software-Updates mit zweifelhaftem Erfolg aufdrängen zu lassen. Die Kanzlei bietet Autokäufern eine „kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung ihres Falles“ über ihre Internetseite an.
Die Trierer Rechtsanwälte sehen ihre Kanzlei als einer der führenden im Abgasskandal an. Sie geben an, bundesweit über 1.000 Geschädigte im VW-Abgasskandal zu vertreten.
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