Rhein-Pfalz-Kreis: 3-G-Regel und Maskenpflicht gelten auch in Ruftaxis

Der Landkreis hat eine Klarstellung zur 3-G-Regel in regulären Taxis und in Ruftaxis veröffentlicht.

Mit einer Pressemitteilung wurde im Rhein-Pfalz-Kreis klargestellt, dass die 3-G-Regel in Ruftaxis, aber nicht in normalen Taxis gilt. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Mit einer Pressemitteilung wurde im Rhein-Pfalz-Kreis klargestellt, dass die 3-G-Regel in Ruftaxis, aber nicht in normalen Taxis gilt. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

In regulären Taxis gilt die 3-G-Regel nicht. Diese Klarstellung haben die Taxi-Bundesverbände nach anfänglicher Unsicherheit erreicht. Interessant ist deshalb auch eine informative Pressemitteilung, die der Rhein-Pfalz-Kreis, der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) und die Stadtverwaltung Schifferstadt am 26. November 2021 herausgegeben haben. Sie informiert über die Gültigkeit der 3-G-Regel und die Maskenpflicht in Ruftaxis. Bis auf Weiteres würden die 3-G-Regeln und die Maskenpflicht des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) auch in Ruftaxis gelten, heißt es im Text.

Am Ende ihrer Mitteilung schreiben die Partner wörtlich: „In den regulären Taxis gilt anders als bei den Ruftaxis keine 3G Regel“. Außerdem erwähnt die Pressemitteilung auch, dass Schüler auf allen Fahrten im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) in Bussen, Bahnen und Ruftaxis von der 3-G-Regel ausgenommen seien. Alle Fahrgäste hätten während des gesamten Aufenthalts in Bussen, Bahnen und im Ruftaxi sowie im Bahnhofs- und Haltestellenbereich eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen. Wer von der Maskenpflicht befreit ist, schildert der Text auch.

Man kann nur hoffen, dass auch andere Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen und Gebietskörperschaften solche klaren Botschaften über ihre Tageszeitungen vor Ort verbreiten. Die Verunsicherung in der Bevölkerung über die sich ständig ändernden Vorgaben zur Corona-Bekämpfung dürfte inzwischen recht groß sein.

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