Wartepflichtige sollten besser warten

Wer darauf vertraut, dass ein blinkender Vorfahrtsberechtigter auch abbiegt, kann bei einer Kollision auf dem größten Teil des Schadens sitzen bleiben.
Dietmar Fund

Wer als Wartepflichtiger nach links in eine Vorfahrtstraße einbiegen möchte, sollte nicht gleich losfahren, sobald ein Vorfahrtsberechtigter per Blinker signalisiert, dass er vorher abbiegen möchte. Zur Sicherheit sollte man in solchen Fällen warten, bis der andere Autofahrer seine Geschwindigkeit verringert oder besser noch, bis er tatsächlich einzulenken beginnt. Diesen Rat gibt die Deutsche Anwaltshotline nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden mit dem Aktenzeichen 7 U 1501/13.

In dem verhandelten Fall war ein wartepflichtiger Linksabbieger mit einem auf der Vorfahrtstraße fahrenden Autofahrer kollidiert, der trotz gesetzten Blinkers geradeaus weitergefahren war, anstatt abzubiegen. Das Gericht fand, dass der Vorfahrtverstoß schwere wiege als das missverständliche Blinken. Daher musste der Linksabbieger 70 Prozent des Unfallschadens übernehmen.
 

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