Uber Pop: Landgericht hebt einstweilige Verfügung auf

An der Rechtslage ändert dies aber laut der Genossenschaft Taxi Deutschland eG nichts.
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Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 16. September 2014 seine einstweilige Verfügung gegen das Geschäftsmodell von Uber Pop aufgehoben. Das teilt die Genossenschaft Taxi Deutschland eG mit, auf deren Initiative hin die einstweilige Verfügung erlassen worden war. Uber hatte dagegen Einspruch erhoben.

Laut der Genossenschaft sah das Gericht eine Eilbedürftigkeit nicht gegeben. Es habe aber mit der Aufhebung der einstweiligen Verfügung seine rechtliche Einschätzung nicht widerrufen, dass die Vermittlung von taxiähnlichen Fahrten an Privatfahrer ohne Genehmigung rechtswidrig ist.

Dieter Schlenker, Vorsitzender der Taxi Deutschland eG, kündigte an, unverzüglich in die Berufung zu gehen. Uber stehe für ihn „für eine besonders krasse Form des Lohndumpings, bei dem sich kein Mindestlohn erwirtschaften lässt“. Rechtlose Autofahrer sollten als „Billigheimer“ Taxifahrer spielen. Uber kassiere 20 Prozent des Umsatzes, ohne in den Fahrdienst selbst zu investieren.

Die Rücknahme der einstweiligen Verfügung ändert nichts daran, dass das Geschäftsmodell von Uber Pop hierzulande rechtlich unzulässig ist. Verstöße können nun allerdings bis zur Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht nicht sanktioniert werden.

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