Fahren auf der Mittelspur ist nur bei kurzen Lücken erlaubt
Nach Paragraf 7 Absatz 3c der Straßenverkehrsordnung darf man auf einer Mittelspur einer dreispurigen Autobahn bleiben, wenn auf der rechten Fahrbahn hin und wieder langsame Fahrzeuge unterwegs sind. Wie das der HUK Coburg nahestehende Goslar Institut erläutert, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf genau definiert, was „hin und wieder“ in diesem Zusammenhang heißt. Demnach muss man wieder rechts einscheren, wenn man für mindestens 20 Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit auf der gleichen Spur weiterfahren kann. Das könne man unter dem Aktenzeichen 2Ss (OWi) 318/89 – (OWi) 93/89 II nachlesen.
Das Institut weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass man einem in die Autobahn einfahrenden Auto zwar durch das Wechseln auf die linke Spur Platz machen darf, aber dazu nicht verpflichtet ist. Vielmehr sei es die Sache des einfahrenden Fahrers, sich eine ausreichend große Lücke zum Einscheren zu suchen.
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