Ein Handy während der Fahrt ans Ladegerät anzuschließen und es dabei in die Hand zu nehmen, fällt unter das Handy-Verbot. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg am 7. Dezember in einem Fall mit dem Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 290/15 entschieden, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Das Gericht schreibt in seiner Begründung, das Verbot gelte immer dann, wenn der Fahrer sein Gerät aufnehmen oder halten müsse. Daher sei das Anschließen eines Handys zum Laden ebenfalls eine unerlaubte Nutzung. Die Vorschrift solle gewährleisten, dass der Fahrer beide Hände für die Bewältigung seiner Fahraufgaben nutzen könne.
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