Auch das Aufladen fällt unter das Handy-Verbot

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat es als Verstoß gegen das Handy-Verbot am Lenkrad gewertet, dass ein Fahrer sein Handy in die Hand genommen hatte, um es ans Ladekabel anzuschließen.
Statt das Handy unterwegs anzustöpseln, sollte man das vor der Fahrt tun oder eine kontaktlose Auflademöglichkeit nutzen. (Foto: ACV)
Statt das Handy unterwegs anzustöpseln, sollte man das vor der Fahrt tun oder eine kontaktlose Auflademöglichkeit nutzen. (Foto: ACV)
Dietmar Fund

Ein Handy während der Fahrt ans Ladegerät anzuschließen und es dabei in die Hand zu nehmen, fällt unter das Handy-Verbot. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg am 7. Dezember in einem Fall mit dem Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 290/15 entschieden, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Das Gericht schreibt in seiner Begründung, das Verbot gelte immer dann, wenn der Fahrer sein Gerät aufnehmen oder halten müsse. Daher sei das Anschließen eines Handys zum Laden ebenfalls eine unerlaubte Nutzung. Die Vorschrift solle gewährleisten, dass der Fahrer beide Hände für die Bewältigung seiner Fahraufgaben nutzen könne.
 

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