Landkreis Weilheim-Schongau zahlt für junge Taxi-Fahrgäste fünf Euro

Unter der Bezeichnung Nachtschwärmer-Taxi will der Landkreis Weilheim-Schongau jungen Bürgern das Taxi-Fahren am Wochenende schmackhaft machen.
Die Taxiunternehmer (v.l.) Wolfgang Kuran und Uwe Wieland, Landrätin Andrea Jochner-Weiß und Projektleiter Manfred Plonner posierten bei einer Pressekonferenz für dieses Foto. (Foto: Landratsamt Weilheim-Schongau)
Die Taxiunternehmer (v.l.) Wolfgang Kuran und Uwe Wieland, Landrätin Andrea Jochner-Weiß und Projektleiter Manfred Plonner posierten bei einer Pressekonferenz für dieses Foto. (Foto: Landratsamt Weilheim-Schongau)
Dietmar Fund

Zwischen 16 und 21 Jahre alte Jugendliche mit einem Erstwohnsitz im Landkreis Weilheim-Schongau können seit dem 1. Oktober 2015 zu bestimmten Zeiten am Wochenende mit dem Taxi sicher und günstig durch die Nacht fahren, wie ein Flyer verspricht. Das Landratsamt sorgt für eine Ermäßigung des regulären Taxi-Fahrpreises um fünf Euro pro Fahrt unabhängig von der Anzahl der Mitfahrer. Dazu muss ein Fahrgast dem Fahrer der teilnehmenden 26 Taxiunternehmen ein Formular von der Größe eines Quittungsblocks ausfüllen, das der Fahrer gegenzeichnen muss. Dann bezahlt der junge Fahrgast fünf Euro weniger.

Der Taxiunternehmer sammelt die Quittungen und kann sie monats- oder quartalsweise beim Landratsamt einreichen. Es überweist ihm dann pro nachgewiesener Fahrt fünf Euro. Die Fahrten müssen mindestens im Landkreis beginnen oder enden.

Der Rabatt für das Nachtschwärmer-Taxi gilt von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag, vor gesetzlichen Feiertagen zwischen 18 und 6 Uhr sowie an Sonntagen von 18 bis 24 Uhr. Die Aktion ist zunächst bis zum 31. Dezember 2016 befristet.

Die Nachtschwärmer-Taxis lösen Nachtbuslinien ab, die das Landratsamt 13 Jahre lang finanziert hatte. Deren Fahrgastzahlen waren in den letzten Jahren immer weiter zurückgegangen.

Den Aktionsflyer, der die Namen aller teilnehmenden Taxiunternehmen aufführt, sowie eine Abbildung der Quittung, den der Fahrer den Fahrgast ausfüllen lassen muss, können interessierte Kolleginnen und Kollegen im Downloadbereich unterhalb dieser Meldung herunterladen.

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