Offenburger Taxiunternehmer siegten gegen Minicars

Das Landgericht Offenburg untersagte den Mietwagenunternehmern, ihre Fahrzeuge wie Taxis bereitzuhalten.
Dietmar Fund

Zwei Offenburger Minicar-Firmen untersagte das Landgericht Offenburg am 12. Januar 2015, mit ihren Mietwagen Fahrten ohne vorherige Bestellung in der Zentrale durchzuführen. Sollten Sie weiterhin Fahrten ohne Bestellung durchführen, droht ihnen ein Ordnungsgeld in drei- bis vierstelliger Höhe. Das berichteten mehrere Tageszeitungen.

Gegen die Minicar-Unternehmen geklagt hatten die Funk-Taxi Weggler GmbH und der Taxiunternehmer Andreas Nowak aus Offenburg sowie Taxi-Eiltransporte-Heizmann aus Ortenberg. Wie Ralf Heizmann gegenüber taxi heute erklärte, sei es ihnen gelungen, über einen Anwalt Testfahrten zu machen. Sie hätten den Nachweis erbracht, dass die Minicar-Firmen ihre Fahrzeuge bereitgehalten hätten.

„Die Minicars machen schon seit zehn Jahren, was sie wollen“, sagte Heizmann. Jetzt hofften die drei Taxiunternehmen, dass dem unlauteren Treiben ein Ende gesetzt werde.

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