LTV fordert Unternehmerlohn für Taxi- und Mietwagenunternehmer

Weil die für den November 2020 aufgelegten Corona-Hilfen beim mobilen Gewerbe nicht greifen, fordert der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) unter anderem einen Unternehmerlohn für mindestens zwei Monate.

Wie überall im Land leidet auch das Thüringer Taxi- und Mietwagengewerbe wie hier in Erfurt unter den Folgen der Corona-Pandemie. (Foto: Dietmar Fund)
Wie überall im Land leidet auch das Thüringer Taxi- und Mietwagengewerbe wie hier in Erfurt unter den Folgen der Corona-Pandemie. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Wie der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) ist auch der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) der Meinung, dass die von der Bundesregierung versprochenen Corona-Hilfen für den „Lockdown Light“ im November 2020 Taxi- und Mietwagenunternehmern nichts bringen. Daher erhebt LTV-Hauptgeschäftsführer Martin Kammer drei konkrete Forderungen.

Die erste ist, für mindestens zwei Monate nach Ende des Lockdowns einen Unternehmerlohn zu bezahlen, der nicht zurückgezahlt werden muss. Er solle sich nach dem im Vergleichszeitraum 2019 erzielten Gewinn des Taxi- oder Mietwagenunternehmens einschließlich dem Unternehmerlohn richten.

Die zweite Forderung ist die Übernahme der Ratenzahlungen für die Finanzierung von Fahrzeugen einschließlich ihrer Ausstattung für die Rollstuhlbeförderung. Es sollten nicht nur Zinszahlungen, sondern auch der Tilgungsanteil zu 100 Prozent übernommen werden.

Die dritte Forderung schließlich ist die Übernahme der Fixkosten, die durch den Betrieb der Unternehmen entstehen.

Wie der BVTM argumentiert auch der LTV damit, dass hier ein kleinteiliges Gewerbe um sein Überleben kämpfe und die Mobilität möglicherweise bald nicht mehr gewährleisten könne. „Bezahlbare Mobilität für alle ist existenziell und kein Luxus-Gut“, schreibt Martin Kammer.

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