Grüne denken über Taxi-Förderung nach

Am 2. Juni 2017 wurde der Bundestagsfraktion eine Studie vorgestellt, die für ländliche Räume die Sicherung des Taxi-Angebots über öffentliche Gelder vorschlägt.
Die Grünen können sich vorstellen, den Taxibetrieb auf dem Land (hier der Bahnhof Pocking) mit öffentlichen Geldern zu fördern. (Foto: Dietmar Fund)
Die Grünen können sich vorstellen, den Taxibetrieb auf dem Land (hier der Bahnhof Pocking) mit öffentlichen Geldern zu fördern. (Foto: Dietmar Fund)

Fahrgäste müssen sich auch im ländlichen Raum auf eine Taxi-Verfügbarkeit verlassen können. Da das Gewerbe diesem Anspruch heute aus wirtschaftlichen Gründen nicht gerecht werden kann, sollte die öffentliche Hand künftig über Ausschreibungen die Betriebspflicht absichern. Das erklärte sinngemäß der Bundestagsabgeordnete Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, nach der Vorlage einer von der Fraktion in Auftrag gegebenen Studie. Sie sollte den Reformbedarf beim Personenbeförderungsgesetz ausloten und insbesondere auf Mobilitätsangebote mit flexibler Bedienung zu Schwachlastzeiten und im ländlichen Raum eingehen (wie taxi heute bereits kurz online angekündigt hat).

Die 58 Seiten umfassende Studie des Berliner Instituts KCW, die taxi heute vorliegt, wurde der Fraktion am 2. Juni 2017 von Dr. Jan Werner präsentiert, der sie mit Dr. Astrid Karl und Dr. Christian Mehlert erstellt hat. Die drei Wissenschaftler kommen in punkto Taxiverkehr auf dem Land zu dem Schluss, das Niveau der Betriebspflicht nicht aus wirtschaftlichen Gründen generell abzusenken. Das würde ihrer Meinung nach das Taxiangebot nur verschlechtern und in eine Abwärtsspirale münden. Stattdessen schlagen sie vor, die Übernahme besonderer vertraglicher Verpflichtungen etwa in Bezug auf die Größe des abzudeckenden Gebiets und die Vorhaltung einer bestimmten Anzahl bestimmter Fahrzeuge in einem bestimmten Zeitraum auszuschreiben.

So sollten die „Basiskosten“ der besonderen Anforderungen praktisch mit öffentlichen Geldern gefördert werden, während die Auslastung Sache der Taxiunternehmer bliebe.
 

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