Hintergrund des Vorstoßes des baden-württembergischen Landtags waren der Mord an einer Taxifahrerin und die Vergewaltigung einer Kollegin in Hagnau und Singen vor etwas mehr als einem Jahr. Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung hatte daraufhin die verbindliche Einführung von GPS-Systemen beim Bundesverkehrsministerium beantragt, was dieses nun ablehnte.
Begründung: Es sei keine Überfallhäufung zu erkennen und die Mehrheit der Fahrzeuge sei bereits mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet. Zudem würde eine verbindliche Nachrüstung erhebliche Kosten für das Taxigewerbe mit sich bringen. Mit der Notfallortung eines eingeschalteten Handys stünde eine wesentlich kostengünstigere Alternative zur Verfügung.
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