Es verurteilte den Angeklagten deshalb wegen Mordes, versuchten Mordes, Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung zu lebenslanger Haft, die Andrej W. aufgrund einer „schweren Persönlichkeitsstörung“ allerdings nicht im Gefängnis, sondern in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie verbüßen muss. Ein Gutachten hatte ihm krankhafte Sexualvorstellungen und Nekrophilie bescheinigt.
Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtkräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidigung können innerhalb einer Woche eine Revision des Urteils beantragen.
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