Schwere Beleidigung rechtfertigt fristlose Kündigung
Nachdem eine 30 Jahre im selben Unternehmen beschäftigte Verkäuferin eine Kollegin als „blöde Kuh“ beleidigt und ihr den Diebstahl von 20 Euro aus der Kasse vorgeworfen hatte, ohne dies beweisen zu können, kündigte ihr die Chefin fristlos. Dagegen erhob die Dame Kündigungsschutzklage.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz urteilte dagegen in dem Fall mit dem Aktenzeichen 4 Sa 245/13, schon eine dieser beiden Verfehlungen rechtfertige eine sofortige Entlassung. Das Gericht stellte klar, dass schwerwiegende Beleidigungen und wahrheitswidrige Bezichtigungen zweifellos eine fristlose Kündigung rechtfertigten.
Laut der Deutschen Anwaltshotline bedarf es in einem solchen Fall keiner vorangehenden Abmahnung, da die Mitarbeiterin mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen ihres Verhaltens hätte rechnen müssen.
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