Kaufsucht verleitet Taxi-Mitarbeiterin zu schwerem Betrug

Eine Mitarbeiterin der Düsseldorfer Taxi-Genossenschaft hat über Jahre 95.000 Euro auf ihr Konto abgezweigt. Nun wurde die Frau verurteilt.

Die Angestellte der Düsseldorfer Taxi-Genossenschaft entdeckte eine zufällige Gleichheit ihres Nachnamens mit einem bestimmten Taxiunternehmen und nutzte dies über Jahre aus. Da die Firma zum Beispiel Krankenfahrten in Rechnung stellte, erfand die Angeklagte immer neue Fahrten, wies den jeweiligen Betrag an, überwies das Geld aber auf ihr eigenes Konto. Direkt danach "korrigierte" die Angeklagte die Kontodaten wieder, so dass der Schwindel nicht auffiel.

Vielleicht wäre der Betrug nie aufgedeckt worden, wäre der 56-Jährigen nicht ein Fehler unterlaufen. Im Mai vergangen Jahres vergaß sie, die eigene Kontonummer wieder zu löschen und konnte so entlarvt werden.

Gleich zu Beginn legte die Angeklagte vor Gericht ein umfangreiches Geständnis ab. Die Kaufsucht brachte die 56-jährige Frau immer wieder in finanzielle Schwierigkeiten und verleitete sie schließlich zum Betrug. Dass sie ihre Tat offensichtlich bereute, kam ihr bei der Urteilsverkündung zugute. 18 Monate auf Bewährung mit der Bedingung, dass sie alles versucht, um den Betrugsschaden "nach Kräften" wieder gut zu machen.

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