29.01.2004
Redaktion (allg.)
Bereits am 1. und 15. Dezember hatten der zu diesem Zeitpunkt noch zuständige Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen entsprechende Richtlinien getroffen, die jedoch vom BMGS nicht genehmigt wurden. Folge waren eine wochenlange Unsicherheit unter den betroffenen Patienten und natürlich auch unter den Taxiunternehmern.
Dem Kraft Gesetzes erst zum 1. Januar 2004 neu ins Leben gerufene "Gemeinsamen Bundesausschusses", dem neben den Ärzten -und Krankenkassenvertretern auch Interessengruppen der Patienten angehören, ist es innerhalb kurzer Zeit gelungen, bei den chronisch Kranken und bei den Krankentransportrichtlinien klare Definitionen zu beschließen.
Was wurde beschlossen?
Als chronisch krank gilt zukünftig, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet, also mindestens einmal pro Quartal wegen derselben Krankheit einen Arztbesuch nachweist. Zusätzlich muss der Patient eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 vor.
- Es liegt ein Grad der Behinderung bzw. eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60% vor.
- Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich, ohne die nach Einschätzung der Ärzte eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.
Bei den jetzt umfassenderen Regelungen der Fahrtkostenerstattung wird der Kreis der Begünstigten um Gehbehinderte erweitert. Daher können künftig Fahrten zur ambulanten Behandlung auch für Versicherte verordnet und genehmigt werden, die als außergewöhnlich gehbehindert, blind oder hilflos eingestuft sind oder die Pflegestufe 2 oder 3 nachweisen können.
Was bedeutet das für den Taxiunternehmer?
So traurig es klingt: Trotz der Beschlüsse hat sich der Status quo des Taxiunternehmers derzeit noch nicht verbessert. Nach wie vor fehlen die konkreten Richtlinien der Krankenkassen. Solange die Bundesregierung den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses noch nicht zugestimmt hat, werden die Krankenkassen keine Genehmigungen erteilen. Auch nach einer Zustimmung ist zu befürchten, dass der "Amtsweg" von Berlin über die Direktionen der Krankenkassen bis zu den einzelnen regionalen Außenstellen noch sehr langwierig sein wird. Vermutlich werden wie bisher auch die Krankenkassen regional unterschiedliche Richtlinien bzw. Genehmigungsverfahren ansetzen. Wir möchten Sie, liebe Unternehmer, daher nochmals auf unser Forum hinweisen, in dem Sie jederzeit Ihre Erfahrungen und den aktuellen Status quo Ihrer Region mitteilen können.
Tauschen Sie sich in diesem Forum gegenseitig aus. Die Erfahrungen des einzelnen sind vielleicht eine große Hilfe für viele anderen.
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