13.03.2007
Redaktion (allg.)
Wie heute bekannt wurde, hatte dies der Spartenausschuss Taxi / Mietwagen des V.V.Württemberg bereits am 2. März beschlossen. Damit reagiert man auf Verbandsebene auf die ablehnende Haltung großer Teile der betroffenen Unternehmerschaft, die die im Rahmenvertrag ausgehandelten Tarife als unwirtschaftlich kritisiert hatten. In einer Presseerklärung beklagte der Verband allerdings, dass sich die Mehrheit der betroffenen Unternehmer in den durchgeführten Anhörverfahren nicht geäußert habe und sich vereinzelt auch Widerstand dagegen formiert habe.
Nun werde man also dort, wo es an einer breiten Unterstützung der Unternehmer mangelt, „die zur Fristwahrung eingelegten Widersprüche gegen Ablehnungsbescheide zurückzuziehen bzw. in einem Fall von der Einlegung eines Widerspruchs“ absehen. Dort, wo der Rahmenvertrag umgesetzt wurde, gelte er aber selbstverständlich auch weiterhin.
Der mit dem Vertrag verfolgte Zweck, Internetausschreibungen durch die Krankenkassen zu stoppen bzw. zu verhindern, um den wichtigen Sektor der Krankenfahrten dauerhaft für das Taxigewerbe zu erhalten, sei damit zumindest in zahlreichen Städten und Landkreisen Württembergs gescheitert.