Wer zahlt bei Böllerschäden?
In solchen Fällen hängt es zum einen davon ab, welcher Bereich des Kfz beschädigt wurde und zum anderen, ob der Schadensverursacher noch zu ermitteln ist.
Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion die Fensterscheiben beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Bei anderen Schäden haftet grundsätzlich der „Absender“ des Böllers. Taxis, die in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Verursacher ermittelt werden kann, sollten vollkaskoversichert sein. Dann übernimmt die Versicherung den Schaden.
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